Durch diese auf immer geltende Konstitution definieren Wir kraft Apostolischer Autorität:
daß nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen aller Heiligen, die vor dem Leiden unseres Herrn Jesus Christus aus dieser Welt geschieden sind, sowie die Seelen der heiligen Apostel, Martyrer, Bekenner, Jungfrauen und anderer Gläubiger, die nach der von ihnen empfangenen heiligen Taufe Christi verstorben sind, in denen es nichts zu reinigen gab als sie dahinschieden, noch geben wird, wenn sie auch künftig dahinscheiden werden, oder wenn es in eben diesen damals etwas zu reinigen gab oder geben wird, wenn sie nach ihrem Tod gereinigt wurden,
und daß die Seelen der Kinder, die durch dieselbe Taufe Christi wiedergeboren wurden, und der noch zu Taufenden, nachdem sie getauft wurden, wenn sie vor dem Gebrauch des freien Willens dahinscheiden,
sogleich nach ihrem Tod und besagter Reinigung bei jenen, die einer solchen Reinigung bedurften, auch vor der Wiederannahme ihrer Leiber und dem allgemeinen Gericht nach dem Aufstieg unseres Erlösers und Herrn Jesus Christus in den Himmel mit Christus in der Gemeinschaft der heiligen Engel versammelt waren, sind und sein werden,
und nach dem Leiden und Tod des Herrn Jesus Christus das göttliche Wesen in einer unmittelbaren Schau und auch von Angesicht zu Angesicht geschaut haben und schauen - ohne Vermittlung eines Geschöpfes, das sich als geschauter Gegenstand darböte; vielmehr zeigt sich ihnen das göttliche Wesen unmittelbar unverhüllt, klar und offen -,
und daß die so Schauenden eben dieses göttliche Wesen genießen,
sowie daß aufgrund dieser Schau und dieses Genusses die Seelen derer, die schon dahingeschieden sind, wahrhaft selig sind und das ewige Leben und die ewige Ruhe haben, und auch die Seelen jener, die später dahinscheiden werden, eben dieses göttliche Wesen vor dem allgemeinen Gericht schauen und es genießen werden;
und daß diese Schau des göttlichen Wesens und sein Genuß die Akte des Glaubens und der Hoffnung in ihnen schwinden lassen, insofern Glaube und Hoffnung eigentliche theologische Tugenden sind;
und daß, nachdem diese unmittelbare Schau von Angesicht zu Angesicht und dieser Genuß in eben diesen angefangen hat oder haben wird, eben diese Schau und eben dieser Genuß ohne irgendeine Unterbrechung oder Verminderung besagter Schau und besagten Genusses ununterbrochen besteht und fortgesetzt wird bis zum Endgericht und von dann bis in Ewigkeit.
Wir definieren zudem, daß nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen der in einer aktuellen Todsünde Dahinscheidenden sogleich nach ihrem Tod zur Hölle hinabsteigen, wo sie mit den Qualen der Hölle gepeinigt werden,
und daß nichtsdestoweniger am Tage des Gerichts alle Menschen „vor dem Richterstuhl Christi" mit ihren Leibern erscheinen werden, um Rechenschaft für ihre eigenen Taten abzulegen, „damit ein jeder seinen Lohn empfange für das, was er im Leib Gutes oder Böses getan hat" (2 Kor 5,10).