6. Januar 2009 Seminar Herz-Jesu 
Bild
Bild
   
     
     
  Aktuell
   · Meldungen
   
  Suche
 
 

 
 · 
   
  Bruderschaft
   · Über uns
 · Hl. Messe
 · Generalhaus
 · weitere Seminare
 · Unser Patron
 · Fragen
   
  Mitteilungsblatt
   · Aktuell
 · Archiv
 · Bestellung
   
  Distrikt
   · Übersichtskarte
 · Zentren
 · Distriktsitz
 · Kirchenneubauten
 · Termine  · Offizielle 
   Stellungnahmen

   
  Werke
   · Drittorden
 · Schulen
 · Eucharistischer 
   Kinderkreuzzug

 · Seniorenheime
 · KJB
 · Priesterfreunde
 · Civitas-Institut
   
  Lehre
   · Katechismus
 · Erzbischof
 · Schriften
 · Apologetik
 · Frömmigkeit
 · Lehramt
   
  Service
   · Video
 · Bilder
 · Shop
 · Ordo Missae
 · Grundgebete
 · Rosenkranz
   
  Links
   
  Impressum
   

Die Lehre von der Erbsünde
Bild
Bild
 

Die Lehre von der Erbsünde nach dem heiligen Thomas v. Aquin

Einleitung   Die Autorität des heiligen Thomas v. Aquin

1. Gibt es überhaupt eine Erbsünde? - Kann man eine Sünde erben? - Welche Sünden können wir erben? - Wer ist alles betroffen?

2. Worin besteht die Erbsünde? - Krankheit der Natur - Exkurs: Die Urgerechtigkeit - Begierlichkeit statt Gerechtigkeit

3. Wo sitzt die Erbsünde im Menschen? - Leib oder Seele? - Wo in der Seele?

4. Die Folgen der Erbsünde - Die Wunden der Seele - Tod und Leiden   Schluß


Einleitung

Wenn wir hier über die Erbsünde handeln, dann sind wir uns bewusst, ein ganz „heißes Eisen“ anzufassen, ein stets aktuelles Thema anzusprechen, heute vielleicht aktueller denn je. Denn nach einem Wort von Donoso Cortés lassen sich alle heutigen politischen, gesellschaftlichen und religiösen Irrtümer und Übel ganz wesentlich auf eines zurückführen: das Vergessen der Erbsünde. „Die modernen Häresien sind zahllos; doch haben sie alle, genau genommen, ihren Ursprung, aber auch ihr Ende in zwei höchst wichtigen Verneinungen: die eine bezieht sich auf Gott, die andere auf den Menschen. Die Gesellschaft verneint, dass Gott sich um Seine Geschöpfe sorge. Beim Menschen aber stellt sie in Abrede, dass er in der Erbsünde empfangen sei.“[1]

Tatsächlich steht eine falsche Auffassung von der Erbsünde am Beginn des Protestantismus – brandaktuell gerade heute im Licht der sog. Gemeinsamen Erklärung von Katholischer Kirche und Lutherischem Weltbund zur Rechtfertigungslehre, die ohne entsprechende Erbsündenlehre gar nicht zu begründen ist. Das Vergessen der Erbsünde ist die Grundlage für den Humanismus, die Aufklärung und den Liberalismus – der Mensch ist von Natur aus gut, man muss ihn nur aufklären, „befreien“ von falschen Ideen und Zwängen. Das vollständige Verdrängen der Erbsünde schließlich steht am Ursprung des Sozialismus und Kommunismus, der den Menschen ins „sozialistische Paradies“ zurückführen möchte – wie wir noch sehen werden.

Donoso Cortés: „Wenn man aber die Erbsünde verneint, so verneint man unter vielem anderen auch folgende grundlegende Lehren: dass das zeitliche Leben nur ein Leben der Sühne ist, und dass die Erde, auf der sich dieses Leben abspielt, einem Tränental gleicht, - dass ferner das Licht der Vernunft nur schwach und flackernd ist; - dass der Wille des Menschen vielfach kränklich und schwach ist, dass der Genuss uns fast nur als Versuchung gegeben ist, damit wir uns seines Anreizes erwehren und uns von ihm befreien; dass der Schmerz etwas Gutes ist, wenn er aus einem übernatürlichen Beweggrund freiwillig angenommen wird;  - dass uns schließlich die Lebenszeit zu unserer Heiligung gegeben ist, und dass der Mensch dessen bedarf: nämlich heilig zu werden.

Wird all dies aber geleugnet, so kommt man neben vielen anderen zu folgenden Behauptungen: dass das irdische Leben uns zu dem Zwecke gegeben sei, um uns durch eigene Kraft und mittels eines unaufhörlichen Fortschrittes zur höchsten Vollkommenheit zu erheben; dass der Ort, an dem wir dieses Leben verbringen, von Grund auf durch den Menschen umgewandelt werden kann und umgewandelt werden muss; - dass der Mensch bei gesunder Vernunft sei, und es daher keine Wahrheit gebe, die er nicht begreifen könne, und dass es andererseits auch keine Wahrheit gebe, die über die Fassungskraft seiner Vernunft hinausgehen könne; - dass es kein Übel in dieser Welt gebe, welches nicht die Vernunft als solches erkenne, noch auch eine andere Sünde als jene, von der uns unsere Vernunft sagt, dass sie Sünde sei; das heißt, dass es weder ein Übel noch eine Sünde gibt, als nur diejenige, welche die weltliche Philosophie als eine Sünde oder als ein Übel anerkennt; - dass ferner der Wille des Menschen an und für sich schon gesund sei und es daher nicht nötig habe, berichtigt zu werden; - dass wir den Schmerz fliehen und den Genuss suchen sollen; - dass die Lebenszeit uns gegeben ist, um sie zu genießen, und dass schließlich der Mensch aus sich heraus gut und unverdorben sei.“

Wer sähe nicht, wie sehr unsere Zeit genau von diesem falschen Denken geprägt ist? Und das nicht nur in der Gesellschaft, im Staat, nein auch in der Kirche! Ein Beispiel dafür bot die im Oktober 1999 abgehaltene Europa-Synode in Rom. Anlässlich dieser Synode erhob Papst Johannes Paul II. die heiligen Birgitta v. Schweden, Katharina v. Siena und Edith Stein zu Patroninnen Europas. In seinem Apostolischen Schreiben vom 1. Oktober 1999, das er zu diesem Anlass veröffentlichte, sagt der Papst: „Die Hoffnung auf den Aufbau einer gerechteren und menschenwürdigeren Welt, eine Hoffnung, die von der Erwartung des nunmehr vor der Tür stehenden dritten Jahrtausends noch angefacht wird, muss von dem Bewusstsein getragen sein, dass menschliche Anstrengungen nichts nützen würden, wenn sie nicht von der göttlichen Gnade begleitet werden.“[2] So formuliert er für die Christen in Europa folgendes Ziel: „Sie haben die Pflicht, zum Aufbau Europas einen besonderen Beitrag zu leisten.“

Im gleichen Sinn äußern sich die europäischen Bischöfe in ihrer Botschaft zum Abschluss der Synode: „Alle zusammen – Bischöfe, Priester, Diakone, Gottgeweihte und Laien, Männer und Frauen – jeder gemäß der eigenen Gabe und Aufgabe: Lasst uns unser Herz und unser Leben dem großartigen und begeisternden Werk widmen, mit Christus zum Heil, zur Freiheit und zum Glück aller Menschen, besonders unserer Brüder und Schwestern in Europa, mitzuwirken.“[3] Als Ziele, die dieses „Heil“ oder „Glück“ aller Menschen ausmachen, werden u.a. formuliert: „die Menschenrechte Einzelner, von Minderheiten und von Völkern“, insbesondere das „Recht auf Religionsfreiheit“; der „Prozess der europäischen Integration durch die Ausweitung des Kreises der Mitgliedsländer der Union, wobei in einer weisen Harmonie die geschichtlichen und kulturellen Verschiedenheiten der Nationen gewürdigt werden müssen, so dass die Gesamtheit und die Einheit der Werte sichergestellt werden, die im menschlichen und kulturellen Sinn Europa ausmachen“; schließlich die Öffnung Europas „für alle Länder der Welt, indem ihr fortfahrt, im gegenwärtigen Kontext der Globalisierung Formen nicht nur der wirtschaftlichen, sondern auch der sozialen und kulturellen Zusammenarbeit zu entwickeln“. Keine Rede ist mehr vom Heil in Jesus Christus, von der Erlösung von Sünde und Elend zu einem jenseitigen Glück.

Es ist also sehr nötig, um all diesen Irrtümern und neuzeitlichen Fehlentwicklungen zu entgehen, sich auf die wahre Erbsündenlehre – und das ist die der traditionellen, katholischen Kirche – zurückzubesinnen.

Diese Lehre finden wir nirgendwo besser und treffender dargestellt als bei dem „Engelgleichen Lehrer“, dem heiligen Thomas von Aquin. Dies führt uns jedoch zunächst zu einer das Thema zwar nicht unmittelbar betreffenden, aber doch sehr wichtigen Vorbemerkung.

Die Autorität des heiligen Thomas v. Aquin

In seiner Enzyklika „Fides et Ratio“ vom 14. September 1998 – die auch von „konservativer“ Seite u.a. aus diesem Grund immer wieder sehr gerühmt wird – widmet Papst Johannes Paul II. einen längeren Abschnitt dem Denken des hl. Thomas v. Aquin. Darin findet der Doctor Angelicus hohes Lob. Es heißt beispielsweise, der hl. Thomas sei „zu Recht von der Kirche immer als Lehrmeister des Denkens und Vorbild dafür hingestellt worden, wie Theologie richtig betrieben werden soll“ (Fides et Ratio Nr. 44)[4]. Das klingt gut. Das scheint ganz im Einklang zu stehen mit der Linie aller vorhergehenden Päpste wie Pius IX., Leo XIII., Pius X., Pius XI., Pius XII., die alle samt und sonders die Lehre des Aquinaten als Modell und Richtschnur hinstellten für den Unterricht an den Seminarien und für jede Art der richtig betriebenen Theologie und Philosophie.

Es scheint allerdings nur so. Denn die genannte Passage befindet sich in Kapitel IV der Enzyklika, das einen geschichtlichen Rückblick bietet auf die „Schritte der Begegnung zwischen Glaube und Vernunft“. Innerhalb dieser „Schritte“ stellt also der hl. Thomas nur eine Episode dar. Was aber gilt heute?

Die Antwort darauf finden wir unmittelbar danach, zu Beginn von Kapitel V. Dort lesen wir kurz und lapidar: „Die Kirche legt weder eine eigene Philosophie vor noch gibt sie irgendeiner besonderen Philosophie auf Kosten der anderen den Vorzug“ (Fides et Ratio Nr. 49). Dies ist eine sehr erstaunliche Neuerung, standen doch etwa bei Papst Pius XII., nicht ganz ein halbes Jahrhundert zuvor, noch folgende Sätze: „Nach diesen Überlegungen versteht man leicht, warum die Kirche es verlangt, dass die zukünftigen Priester in den philosophischen Fächern unterrichtet werden nach der Methode, der Lehre und den Grundsätzen des Engelgleichen Lehrers. Die Kirche weiß ja nach einer Erfahrung von vielen Jahrhunderten gut, dass die Methode und die Denkart des heiligen Thomas von Aquin, sowohl im Unterricht für die Anfänger, als auch in der Erforschung verborgener Wahrheiten einzigartig hervorragend sind; dass fernerhin seine Lehre gleichsam in einer Art von Harmonie mit der Göttlichen Offenbarung übereinstimmt, und dass sie in höchst wirkungsvoller Weise die gesicherten Fundamente des Glaubens legt, sowie auch brauchbar und gefahrlos die Früchte eines gesunden Fortschritts aufliest. Darum ist es sehr zu beklagen, dass man die Philosophie, die von der Kirche übernommen und anerkannt ist, heute von mancher Seite der Verachtung preisgibt, und man sich von ihre als ‚veraltet in der Form’ und als ‚rationalistisch’ in der Denkweise, wie sie es nennen, unverschämt lossagt“ (Apost. Rundschreiben Humani generis vom 12. August 1950)[5].

Dieser Gegensatz ist umso erstaunlicher, als sich Papst Johannes Paul II. mit seiner zitierten Aussage ausgerechnet auf eben jene Enzyklika Papst Pius’ XII. bezieht, die wir gerade auszugsweise wiedergegeben haben. Der Satz ist nämlich mit Fußnote 54 versehen, und diese lautet: „Vgl. Pius XII., Enzyklika Humani generis (12. August 1950): AAS 42 (1950), 566“. Wenn wir an der entsprechenden Stelle nachschlagen, finden wir tatsächlich die Aussage: „Es ist auch klar, dass sich die Kirche nicht an jedes beliebige philosophische System binden kann, das nur eine kurze Zeitspanne Bedeutung hat“; der Papst fährt aber sogleich fort: „das aber, was in gemeinsamer Übereinstimmung von den katholischen Lehrern durch mehrere Jahrhunderte hindurch verfasst worden ist, um zu einem Verständnis des Dogmas zu gelangen, stützt sich zweifellos nicht auf eine so hinfällige Grundlage. Es stützt sich nämlich auf die Prinzipien und Begriffe, die aus der wahren Erkenntnis der geschaffenen Dinge abgeleitet wurden“ (DH 3883). Und einige Zeilen weiter führt Pius XII. aus: „Die Verachtung der Ausdrücke und Begriffe aber, deren sich die scholastischen Theologen zu bedienen pflegen, führt von selbst zur Schwächung der sogenannten spekulativen Theologie“ (ebd.).

Es ist also ganz klar, was Papst Pius XII. meint, wenn er sagt, die Kirche binde sich nicht an jedes beliebige philosophische System. Er sagt damit gerade aus, dass die Kirche sich an die scholastische Philosophie, namentlich die des heiligen Thomas, die philosophia perennis, gebunden weiß und dieser in jeder Hinsicht den Vorzug gibt, weil sie die wahre Philosophie ist und daher unaufgebbare Grundlage für eine spekulative Theologie. Er wendet sich damit ausdrücklich gegen die modernen philosophischen Systeme, insbesondere den „Existenzialismus“, die er als mit der katholischen Theologie nicht kompatibel kennzeichnet[6]. Es ist gelinde gesagt eine unverfrorene Dreistigkeit, diesem Papst seine Worte geradezu im Munde zu verdrehen und die gegenteilige Aussage daraus abzuleiten, dass nämlich die Kirche keine eigene Philosophie vorlege und keiner den Vorzug gebe vor irgendeiner anderen!

Dieser merkwürdige Wandel in der Auffassung hat sich auch im Kirchenrecht niedergeschlagen. Der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 bestimmte, dass der Unterricht in Philosophie und Theologie für die Alumnen „ad Angelici Doctoris rationem, doctrinam et principia“ (nach der Weise, Lehre und den Prinzipien des engelgleichen Lehrers) zu halten sei (can. 1366 §2). Im neuen Kirchenrecht, 1983 von Papst Johannes Paul II. promulgiert, heißt es hingegen nur noch: „Die philosophische Ausbildung, die sich auf das immer gültige philosophische Erbe stützen und auch Rücksicht auf die philosophische Forschung der fortschreitenden Zeit nehmen muss, ist so zu vermitteln, dass sie die menschliche Bildung der Alumnen vervollkommnet, ihren Verstand schärft und sie für die theologischen Studien fähiger macht“ (can. 251). Keine Rede mehr also von der Philosophie des heiligen Thomas. Lediglich in can. 251, der vom Unterricht in der Theologie handelt, taucht der Aquinate wieder auf, allerdings erst in §3: „Es sind Vorlesungen in dogmatischer Theologie zu halten, die sich immer auf das geschriebene Wort Gottes zusammen mit der heiligen Tradition stützen; mit deren Hilfe sollen die Alumnen die Heilsgeheimnisse, vor allem unter Anleitung des hl. Thomas als Lehrer, tiefer zu durchdringen lernen“.

Dieser Kanon hat seine Grundlage und sein Vorbild bereits im Dekret des II. Vatikanischen Konzils über die Ausbildung der Priester, Optatam totius. Dessen Nr. 15 handelt über die philosophische Ausbildung. Hier kommt ebenfalls der heilige Thomas nicht mehr vor, stattdessen heißt es ausdrücklich, es sollten „aber auch die philosophischen Forschungen der neueren Zeit berücksichtigt werden, zumal jene, die beim eigenen Volk bedeutenderen Einfluss ausüben, und der Fortschritt der modernen Naturwissenschaften“[7].  Erst in Nr. 16, die von der theologischen Ausbildung spricht, taucht auch der Doctor angelicus auf, allerdings erst hinter der Bibelwissenschaft und nach den „Vätern der östlichen und westlichen Kirche“: „Die dogmatische Theologie soll so angeordnet werden, dass zuerst die biblischen Themen selbst vorgelegt werden; dann erschließe man den Alumnen, was die Väter der östlichen und westlichen Kirche zur treuen Überlieferung und zur Entfaltung der einzelnen Offenbarungswahrheiten beigetragen haben, ebenso die weitere Dogmengeschichte, unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zur allgemeinen Kirchengeschichte; sodann sollen sie lernen, mit dem heiligen Thomas als Meister, die Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit spekulativ zu durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen, um sie, soweit möglich, zu erhellen.“

Wir bemerken also, dass der heilige Thomas selbst in der Theologie den ersten Rang verloren hat; in der Philosophie bleibt er ohne besondere Bedeutung. Damit wird jedoch auch seine Erwähnung in der Theologie obsolet, denn ohne die Grundlage seiner Philosophie lässt sich eine thomistische Theologie nicht betreiben. Die scholastische Philosophie ist das unabdingbare Werkzeug, um „die Heilsgeheimnisse in ihrer Gesamtheit spekulativ zu durchdringen“. Eine falsche Philosophie wird unweigerlich zu einer falschen Theologie führen.

Zitieren wir zum Abschluss als Zeugen den heiligen Papst Pius X. aus seiner Enzyklika Pascendi dominici gregis vom 8. September 1907. Darin wandte sich der Papst gegen den „Modernismus“ und stellte eben diesen Zusammenhang fest: eine falsche Philosophie als Grundlage der modernistischen Irrlehren, die er das „Sammelbecken aller Häresien“ nannte. Darum verordnete Pius X. folgendes Heilmittel: „Was also zunächst die Studien angeht, so wollen und verordnen Wir in aller Form, dass die Scholastische Philosophie zur Grundlage der kirchlichen Studien gemacht werde. [...] Es geht in der Hauptsache um folgendes: Wenn Wir die Scholastische Philosophie als Richtschnur vorschreiben, so verstehen Wir darunter vor allem diejenige, welche der heilige Thomas von Aquin gelehrt hat; was immer über dieselbe von Unserem Vorgänger bestimmt worden ist: alles das soll, so verfügen Wir, in Kraft bleiben; und, soweit nötig, erneuern und bekräftigen Wir es, und Wir geben den Auftrag, dass dies von allen genau beobachtet werde. [...] Die Lehrer aber ermahnen Wir, sie sollen heilig daran festhalten, dass man besonders auf dem Gebiete der Metaphysik nie ohne großen Schaden vom Aquinaten abweicht. Auf dieser philosophischen Grundlage soll man dann mit größter Sorgfalt das Gebäude der Theologie errichten.“[8]

Leider ist heute die große Mehrzahl der Theologen – darunter auch Kardinal Ratzinger und der Papst – von der Metaphysik des Aquinaten abgewichen. Der Schaden ist tatsächlich beträchtlich! Wir wollen diesen Fehler nicht wiederholen und deshalb bei unserer Darlegung der Erbsündenlehre getreulich den Ausführungen des „engelgleichen Lehrers“ folgen.

Wir richten uns dabei nach seinem „Standardwerk“, der „Summa theologica“, und zwar dem ersten Teil des zweiten Teiles, der Ia IIae. Für unser Thema relevant sind hier die vier Quaestiones 81-85, die nacheinander folgende Themen behandeln: 1. Gibt es überhaupt so etwas wie eine Erbsünde? Kann eine Sünde auf andere Menschen übergehen und inwieweit? (q.81) 2. Worin besteht das Eigentliche, das Wesen der Erbsünde? (q.82) 3. Wo genau im Menschen hat die Erbsünde ihren „Sitz“? (q.83) 4. Welches sind die Wirkungen oder Folgen der Erbsünde? (q.85) (q.84 spricht über den Zusammenhang der einzelnen Sünden untereinander und ist für unser Thema weniger von Belang.)

Beim zweiten Punkt werden wir es nötig haben, einen kleinen Exkurs einzuschalten und auf den ersten Teil der Summa des heiligen Thomas zurückzugreifen. Denn um das Wesen der Erbsünde zu verstehen, müssen wir einen genauen Begriff von der „Urgerechtigkeit“ haben, also dem ursprünglichen Zustand des Menschen vor dem Sündenfall. Das entnehmen wir der I q.95 (und folgende).

1. Gibt es überhaupt eine Erbsünde?

Kann man eine Sünde erben?

  Die Quaestiones seiner Summa, in denen der heilige Thomas einzelne Fragen behandelt, sind ihrerseits wieder in mehrere Artikel zerlegt, um die jeweiligen Aspekte der Frage auszuleuchten. Ein solcher Artikel beginnt stets mit einer gewissen Anzahl von Einwänden, die die eingangs gestellte Frage zu widerlegen scheinen.

Der erste Einwand in q.81 a.1 lässt sich salopp etwa so formulieren: Was kann ich für die Sünden meiner Vorfahren? Ist es also nicht gemein, eine Sünde zu „erben“, für die ich gar nichts kann? Der heilige Thomas formuliert natürlich eleganter. Er zitiert sogar die Heilige Schrift (Ez 18,20): „Der Sohn soll nicht an der Schuld seines Vaters tragen.“ Das ist sicher auch das, was wir zunächst ganz spontan gegen die Erbsünde einzuwenden hätten.

Dagegen setzt nun der Doctor angelicus die Autorität des heiligen Paulus, der im Römerbrief schreibt, dass „durch einen einzigen Menschen die Sünde in die Welt eintrat“ (Röm 5,12). Dies, so erklärt uns Thomas, könne nicht im Sinn bloßer Nachahmung verstanden werden, denn schließlich heiße es im Buch der Weisheit: „Aber durch des Teufels Neid kam der Tod in die Welt“ (Weish 2,24). Also bleibe nur übrig, dass die Sünde in die Welt eintrat durch den Ursprung oder die Abstammung von jenem ersten Menschen. (Wir sehen hier, nebenbei bemerkt, wie beschlagen der heilige Thomas in der Heiligen Schrift war. Es war durchaus üblich für einen mittelalterlichen Theologen, die Schrift beinahe von vorne bis hinten auswendig zu kennen. Dies ist also nicht erst eine Errungenschaft Martin Luthers.)

Doch nun beginnt erst die eigentliche Stärke des Aquinaten. Im Corpus des Artikels beginnt er, die Frage eingehend zu untersuchen, und zwar mit den Mitteln der vom Glauben erleuchteten Vernunft, basierend auf den Prinzipien der wahren Philosophie (weshalb diese ja auch so wichtig ist!). Dabei nimmt er den Ausgangspunkt beim katholischen Glauben und sagt, dass wir gemäß diesem daran festhalten müssen, dass die Sünde des ersten Menschen durch den Weg der Abstammung auf die Nachkommen übergehe, weshalb denn auch die Kinder schon alsbald nach ihrer Geburt zur Taufe getragen würden, um sie von jeder Schuld reinzuwaschen. (Es ist bemerkenswert, dass der Heilige hier die Praxis der Kirche als Argument für den Glauben anführt. Bei Häretikern beobachten wir immer das Umgekehrte: Kritik an der Praxis der Kirche aus ihren falschen Glaubensprinzipien heraus.) Als weitere Autorität nennt er den heiligen Augustinus, der sich in diesem Sinn gegen die Häresie der Pelagianer gewandt hat. (Beachten wir, dass Thomas die Kirchenväter, allen voran den heiligen Augustinus, nicht nur sehr gut kannte, sondern seine Theologie auch in hohem Maße auf deren Schriften gründete. Auch hier besteht zu Unrecht die Ansicht, die Kirchenväter seien im Mittelalter ganz in Vergessenheit geraten und erst Luther habe Augustinus „wiederentdeckt“.)

Jetzt aber soll, ausgehend von jenem feststehenden Glaubenssatz, versucht werden zu verstehen, wie das denn möglich sei, dass die Sünde des Stammvaters auf alle Nachkommen übergegangen ist. Dazu referiert unser Doctor zunächst einige Lösungswege, die bereits von anderen eingeschlagen wurden. Da gäbe es einige, die sagen, dass mit der Zeugung auch die Seele übertragen werde; die Seele aber sei der Sitz der Sünde, und so käme die erste Sünde mit der Seele vom Stammvater zu seinen Nachkommen. Andere wiederum, die dies als irrig zurückwiesen, würden sagen, dass die Seele freilich nicht übertragen werde, wohl aber körperliche Defekte, und so werde indirekt auch die Sünde mit übertragen, weil ja die Seele immer dem Körper entsprechen würde: defekter Körper – defekte Seele.

Beide Wege nennt der heilige Thomas unzulänglich. Denn, so sagt er, gesetzt den Fall, dass tatsächlich körperliche Defekte von den Eltern auf die Nachkommen übertragen werden, die ihrerseits seelische Defekte im Gefolge haben (wie dies ja durchaus vorkommen kann und auch immer wieder vorkommt), so hat doch ein solcher Defekt nichts Schuldhaftes an sich. Denn zum Wesen der Schuld gehört immer das Willentliche. Zu dem, was ich von Geburt an besitze, habe ich aber willentlich nichts beigetragen, also keine Schuld. Dasselbe gälte sogar, so Thomas, wenn bei der Zeugung die Seele übertragen würde. Denn auch dann könnte ich ja nichts dafür, eine solche Seele bekommen zu haben.

Daher also muss ein anderer Weg beschritten werden, nämlich der, dass alle Menschen, die von Adam abstammen, gewissermaßen als ein Mensch betrachtet werden können, insofern sie nämlich alle dieselbe Natur besitzen, die sie von jenem ersten Menschen bekommen haben. So wie ja auch in der bürgerlichen Gesellschaft jene, die zu einer Gemeinschaft gehören, gleichsam wie ein Leib behandelt werden, die Gemeinschaft aber wie ein Mensch.

Halten wir an diesem überaus wichtigen Punkt kurz inne, um uns das ganz klar zu machen. Im Grunde ist dies eine simple Tatsache, die wir auch aus dem bürgerlichen Recht kennen. Man behandelt dort eine Gemeinschaft mehrerer Personen (z.B. einen Verein) als eine „juristische Person“. Mit dieser Realität leben und handeln wir täglich. Ein Fußballverein beispielsweise gewinnt (oder verliert) als eine Mannschaft. Es gewinnt nicht nur der einzelne Spieler, der die Tore geschossen hat. Und wenn eine Mannschaft gewinnt, z.B. die deutsche Nationalmannschaft, dann heißt es wiederum nicht: „Die elf Nationalspieler haben gewonnen“, sondern: „Wir haben gewonnen“ oder „Deutschland hat gewonnen“. Ganz Deutschland tritt hier gewissermaßen als eine Person auf, die durch ihre Vertreter, die Nationalmannschaft, gewonnen hat.

Dasselbe gilt natürlich in der Politik. Wenn ein Bundeskanzler, ein Präsident, ein Minister als gewählter, offizieller Vertreter seines Staates etwas unternimmt, dann ist es nicht mehr der Privatmann, der dies tut, dann ist es der Staat selbst, der hier handelt, das ganze Volk als Einheit. Darum kann auch ein Volk als Ganzes Schuld auf sich laden, ohne dass sich jeder einzelne verschuldet haben muss. Hier handelt es sich nicht um „Kollektivschuld“, sondern um die Schuld eines Staates als Volkskörper, als moralische Person. Das ist immer dann der Fall, wenn die rechtmäßigen, offiziellen Vertreter dieses Volkes in dieser Eigenschaft schlecht handeln. So hat etwa das deutsche Volk sicherlich Schuld auf sich geladen, als sein offizieller „Führer“ im Namen Deutschlands seine Verbrechen beging. So hat aber auch das Volk der Juden Schuld auf sich geladen, als seine offiziellen Vertreter, die Hohenpriester und Schriftgelehrten, den Sohn Gottes ans Kreuz auslieferten.

Umso mehr trifft dies zu auf die Menschheit als Ganze, wofür der heilige Thomas auch die Autorität eines antiken Philosophen anzuführen weiß, nämlich Porphyrius, der sagt, dass „durch die Teilnahme an der selben Art mehrere Menschen ein Mensch sind“. Diese Lehre, die, wie wir sehen, ganz der philosophia perennis entstammt, ist unerlässlich zum Verständnis nicht nur der Erbsünde, sondern auch von deren positivem Kontrapunkt, der Erlösung. Tatsächlich werden wir nämlich der Erlösung auf ganz ähnliche Weise teilhaftig wie der Erbsünde: hier durch die natürliche Mitgliedschaft am Menschengeschlecht, dort durch die übernatürliche Mitgliedschaft an der erlösten Menschheit, der Kirche; hier durch die Tat unseres Stammvaters, dort durch die Erlösungstat des „neuen Adam“, Christus. Diesen Bezug stellt schon der heilige Paulus her: „Denn wie in Adam alle sterben, werden in Christus auch alle lebendig gemacht werden“ (1Kor 15,22).

Eine Ekklesiologie wäre undenkbar ohne die Lehre vom „mystischen Leib“ Christi[9]. Diese Lehre besagt, dass wir alle durch die Taufe Glieder sind am einen Leib der Kirche, deren Haupt Christus selber ist: „Ihr aber seid Christi Leib und im einzelnen Glieder“ (1Kor 12,27).

Dadurch fließen uns alle Wohltaten zu, die Christus als Haupt der Kirche verdient hat, so als hätten wir sie uns selber erworben. Dies ist also nichts anderes als das ins Positive gewendete Spiegelbild der Erbsünde. Dies mag uns im voraus schon einmal trösten, wenn wir uns jetzt wieder dem negativen Vorbild zuwenden.

Der heilige Thomas wendet dieses Bild nun auf die Menschheit an und sagt, dass alle Menschen, die von Adam abstammen, gleichsam als „viele Glieder eines Leibes“ aufgefasst werden könnten. „Die Handlung nämlich eines Gliedes des Körpers, z.B. der Hand, bezieht ihr Willentliches nicht vom Willen der Hand selbst, sondern vom Willen der Seele, die eigentlich alle Glieder bewegt. Daher wird ein Mord, den die Hand begeht, nicht der Hand als Sünde angerechnet, wenn man die Hand als solche, unabhängig vom Körper betrachtet, sondern insofern sie ein Teil des Menschen ist, der vom obersten Bewegungsprinzip im Menschen [= der Seele] bewegt wird. So ist auch die Unordnung, die sich in jenem Menschen befindet, der von Adam abstammt, nicht eine willentliche aufgrund seines eigenen Willens, sondern aufgrund des Willens des ersten Menschen, der durch die Bewegung der Fortpflanzung gleichsam alle bewegt, die von ihm ihren Ursprung nehmen, so wie der Wille der Seele alle Glieder zur Handlung bewegt.“

Sehr schön ist hierin eingefangen die Besonderheit der Erbsünde, die eben nicht eine Sünde des einzelnen Menschen ist, sondern eine Sünde gewissermaßen der Menschheit als Ganzer, begangen durch ihren offiziellen Vertreter, Adam. Darum werden wir dieser Sünde auch nicht teilhaftig durch eigene Schuld, sondern durch unsere Zugehörigkeit zur Menschheit, durch unsere Abstammung von Adam.

„Daher wird diese Sünde, die so vom Stammvater auf die Nachkommen übertragen wird, Erbsünde (peccatum originale) genannt, so wie eine Sünde, die von der Seele auf die Glieder des Leibes übertragen wird, Tat-Sünde (peccatum actuale) heißt. Und gleich wie eine Tatsünde, die durch irgendein Glied begangen wird, nicht eine Sünde jenes Gliedes ist, außer insofern dieses Glied Teil des betreffenden Menschen ist, weshalb sie auch persönliche Sünde genannt wird (peccatum humanum), so ist die Erbsünde keine Sünde dieser Person, außer insofern diese Person ihre Natur vom Stammvater empfangen hat. Daher wird sie auch Natur-Sünde (peccatum naturae) genannt, gemäß Eph 2,3: ‚Wir waren von Natur aus Kinder des Zornes.’“

Halten wir hier diese zwei Begriffe fest: Die persönliche Sünde, die wir selbst, durch eigene Schuld begehen; und die Erbsünde, die wir ohne persönliches Verschulden, durch Teilhabe an der menschlichen Natur mit dieser von unserem Stammvater empfangen, also „geerbt“ haben.

Nachdem dies alles nun im „corpus“ des Artikels geklärt ist, antwortet der heilige Thomas von hier aus auf die eingangs gestellten Einwände. Uns interessiert natürlich besonders seine Antwort auf den Einwand Nr. 1, den wir oben genannt hatten: „Der Sohn soll nicht an der Schuld seines Vaters tragen“ (Ez 18,20). Damit ist gemeint, so der Aquinate, dass der Sohn nicht für die Sünden seines Vaters bestraft wird, außer wenn er an dessen Schuld Anteil hat. Die Schuld des Vaters aber wird auf den Sohn übertragen einmal durch die Abstammung – die Erbschuld nämlich, die ja eine Schuld der Natur ist und daher stets vom Vater auf den Sohn übergeht – und zum anderen durch Nachahmung, und das betrifft dann die persönlichen Sünden. (Der heilige Thomas erweist sich hier ganz nebenbei auch als guter Psychologe, der sehr genau weiß, wie wichtig das Beispiel der Eltern für ihre Kinder ist.)

Welche Sünden können wir erben?

In Artikel 2 derselben Quaestio erörtert der heilige Thomas die Frage, in welchem Umfang wir Sünden der Eltern erben können. Sehr interessant und aufschlussreich für sein Denken ist seine Antwort auf die eingangs gestellten Einwände (auf die wir jetzt nicht im einzelnen eingehen wollen). Danach wollte es nämlich so erscheinen, als gingen auch andere Sünden der Vorfahren auf ihre Nachkommen über. Die Antwort des engelgleichen Lehrers: „Das Gute hat mehr die Eigenschaft, sich zu verströmen, als das Schlechte. Die Verdienste unserer nächsten Vorfahren werden aber nicht an die Nachkommen weitergegeben, also umso weniger die Sünden.“ Für Thomas ist eben das Gute die eigentliche Wirklichkeit, das Übel nur ihr schwarzer Schatten.

Bei der Untersuchung dieser Frage greift der Aquinate wiederum auf die Philosophie zurück, und zwar auf die Unterscheidung zwischen Art und Individuum. Er sagt, dass der Mensch zwar wieder einen Menschen zeugt, derselben Art also, jedoch ein anderes Individuum. Daher wird das, was zum Individuum gehört wie die personalen Handlungen mit all ihren Begleiterscheinungen, nicht von den Eltern auf die Kinder übertragen. Ein Wissenschaftler beispielsweise kann seine erworbenen Kenntnisse nicht seinen Kindern vererben (auch wenn dies bisweilen sicher sehr vorteilhaft wäre). Übertragen wird nur das, was zur Natur der Art gehört, insofern nicht ein natürlicher Defekt vorhanden ist. So wird ein Mensch mit zwei Augen eben wieder einen Menschen mit zwei Augen zeugen, wenn nicht ein Defekt dies verhindert.

Und wenn die Natur stark ist, so der heilige Thomas weiter, dann werden auch einige individuelle Eigenschaften an die Nachkommen weitergegeben, die der natürlichen Beschaffenheit angehören, wie z.B. Geschicklichkeit des Körpers, geistige Begabung etc., rein persönliche jedoch in keiner Weise.

Nun gibt es jedoch Dinge, die zu einer Person als solcher gehören, und andere, die ihr gnadenhaft zukommen. So gibt es ebenfalls bei der Natur Eigenschaften, die ihr als solcher zukommen (z.B. dass der Mensch eben zwei Augen hat), und andere, die ihr als Gnade geschenkt werden. Und auf diese Weise war die ursprüngliche Gerechtigkeit ein Gnadengeschenk, das der ganzen menschlichen Natur in Gestalt ihres Stammvaters von Gott verliehen wurde. Diese aber hat Adam verloren durch den Sündenfall. Daher wird, ebenso wie sonst die Urgerechtigkeit mit der Natur weitergegeben worden wäre, nun die entgegengesetzte Unordnung übertragen. Andere, persönliche Sünden, seien es solche des Stammvaters oder anderer Vorfahren, verderben jedoch nicht die Natur als solche, sondern nur die der betreffenden Person, werden also nicht an die Nachkommen weitergegeben.

Damit können wir nun auch auf unseren oben genannten, salopp formulierten Einwand antworten. Nein, es ist nicht ungerecht, jene Sünde zu erben. Denn erstens erben wir nur diese eine Sünde, die eben unser Stammvater als Vertreter des gesamten Menschengeschlechtes begangen hat, und zweitens ist dies nur die Schattenseite von dem, was wir eigentlich hätten erben sollen, nämlich der Urgerechtigkeit in all ihrer Vollkommenheit und Schönheit. Und ein solches Erbe hätten wir uns sehr wohl gefallen lassen, ohne dass irgendeiner es für ungerecht gefunden hätte, da er es sich doch nicht selbst verdient hat. Wir hätten nur das Verdienst unseres Stammvaters geerbt, so erben wir jetzt eben sein Missverdienst. Das ist keineswegs ungerechter. Überdies haben wir ja die Möglichkeit, dies wieder gutzumachen durch die Taufe und den Glauben an unseren Herrn Jesus Christus. Auch hier treten wir nur ein in das Erbe, das uns Jesus Christus als neuer Adam erworben hat.

Wie genau unser eigentliches Erbe, die „Urgerechtigkeit“ ausgesehen hätte, werden wir in unserem Exkurs betrachten.

Wer ist alles betroffen?

Es bleibt uns hier zum Schluss noch die Frage zu klären, wer von der Erbsünde eigentlich alles betroffen ist. Sind es alle Menschen? Im Zusammenhang damit werden wir dann noch auf zwei Spezialfragen einzugehen haben, die gerade für uns heute recht interessant und aufschlussreich sind.

Im Artikel 3 seiner Quaestio zitiert der heilige Thomas wiederum die Autorität der Heiligen Schrift, genauer den heiligen Paulus, der in seinem Römerbrief schreibt, dass „auf alle Menschen der Tod überging, weil alle sündigten“ (Röm 5,12). Im Anschluss daran stellt er klipp und klar fest, dass es gemäß dem katholischen Glauben unumstößlich festzuhalten ist, dass alle Menschen – außer Christus –, die von Adam abstammen, sich auch die Erbsünde zugezogen haben. Andernfalls nämlich sei die allgemeine Erlösungsbedürftigkeit durch Christus nicht mehr gegeben, was eindeutig ein Irrtum wäre. (Wie wir seit dem Dogma Papst Pius’ IX. aus dem Jahr 1854 sicher wissen, ist auch die Gottesmutter durch ein einzigartiges Privileg als die „Unbefleckte Empfängnis“ vor dem Fluch der Erbsünde bewahrt geblieben. Allerdings geschah dies gewissermaßen im Vorausgriff auf die Verdienste Christi, weshalb hier kein Widerspruch besteht zur allgemeinen Erlösungsbedürftigkeit aller Menschen durch den einzigen Erlöser Christus. Dieses Faktum war Thomas noch nicht bekannt, weshalb er auch bei Maria von einem ursprünglich erbsündlichen Zustand ausging, der allerdings gleich nach der Empfängnis behoben worden sei.)

Eine vernünftige Erklärung dieser aus dem Glauben bekannten Tatsache können wir aus dem oben bereits Gesagten entnehmen, dass nämlich die Ursünde auf die anderen Menschen übergeht wie die persönliche Sünde von der Seele auf die Glieder. Alle von Adam durch Zeugung abstammenden Menschen haben auf diese Weise die Erbsünde empfangen.

Hier erhebt sich nun die Frage, ob es denn nicht Menschen gibt oder geben kann, die nicht von Adam abstammen und daher nicht von der Erbsünde infiziert sind. Im Zuge der neuzeitlichen Evolutionslehre gibt es ja etliche „Evolutionisten“, die behaupten, der „homo sapiens“ habe sich gleichzeitig an verschiedenen Orten entwickelt. Eine solche Lehre wurde schon von Papst Pius XII. in Humani generis eindeutig abgewiesen: „Denn die Christgläubigen können sich nicht einer Meinung anschließen, deren Anhänger entweder behaupten, dass es entweder nach Adam hier auf Erden wirkliche Menschen gegeben habe, welche nicht von ihm, als dem Stammvater aller, auf dem Weg der natürlichen Zeugung abstammen; oder aber, dass ‚Adam’ eine Menge von Stammvätern bezeichne. Denn es wird auf keine Weise klar, wie eine derartige Ansicht in Übereinstimmung gebracht werden könnte mit dem, was die Quellen der geoffenbarten Wahrheit und die Akten des Lehramts der Kirche über die ‚Erbsünde’ sagen: dass dieselbe aus der wirklich begangenen Sünde des einen Adam hervorgeht, und dass sie durch die Geburt auf alle überging, und jedem einzelnen innewohnt und zu eigen ist.“[10]

Ein zweites Problem ergibt sich aus der modernen Gentechnologie: Was wäre etwa mit einem „geklonten“ Menschen, der eben nicht auf dem Weg der natürlichen (oder auch künstlichen) Zeugung von Adam abstammt? Der heilige Thomas hat auch diese Frage schon behandelt, und zwar in Artikel 4. Dort heißt es, dass die Erbsünde auf die Nachkommen übergeht, insoweit sie vom Stammvater „bewegt“ werden durch die Zeugung – so wie eben auch die Glieder des Leibes von der Seele zur persönlichen Sünde bewegt werden. Dazu aber ist der Same notwendig, der die Zeugung bewirkt. Mithin geht die Erbsünde nur auf jene Menschen über, die durch Zeugung – egal ob natürliche oder künstliche – aus männlichem Samen entstehen. Würde ein Mensch auf andere Weise erzeugt, so würde er sich die Erbsünde nicht zuziehen.

Das betrifft natürlich zunächst unseren Herrn Jesus Christus selbst, der ja nicht auf dem Weg menschlicher Zeugung entstanden ist, sondern wunderbarerweise durch den Heiligen Geist empfangen wurde. Schon von daher war er von der Erbsünde frei. Von Bedeutung wäre dies aber auch für den Fall, dass es tatsächlich gelänge, einen Menschen zu „klonen“, ohne dass dazu männlicher Same vonnöten wäre. Ein solcher Mensch wäre demnach tatsächlich ohne Erbsünde. Vielleicht ist dies sogar der letzte Beweggrund hinter jenen Genexperimenten, dass man Gott nicht nur als Schöpfer, sondern auch noch als Erlöser überflüssig machen will. Sollte das Experiment gelingen, so werden Dogmatiker und Moraltheologen ein schweres Problem zu lösen haben.[11] Wahrscheinlicher jedoch ist, dass Gott den Erfolg verhindern wird.

Der letzte Artikel dieser Quaestio dürfte vor allem die heutigen Feministinnen interessieren, behandelt er doch die Frage, wer denn nun letztlich an der Erbsünde schuld sei, Adam oder Eva. Die Antwort können wir uns nach dem bisher Gesagten bereits selbst geben. Denn wenn die Erbsünde auf dem Weg der Zeugung vom Mann übertragen wird, dann kann es nur Adam gewesen sein, dem wir sie zu verdanken haben. Tatsächlich schreibt der heilige Thomas: „Wenn Adam nicht gesündigt hätte, sondern nur Eva, dann hätten sich ihre Kinder die Erbsünde nicht zugezogen. Das Gegenteil wäre der Fall gewesen, wenn zwar Adam gesündigt hätte, aber Eva nicht.“

Also Wasser auf die Mühlen aller „Frauenbewegten“: omne malum a viro? Einerseits ja, andererseits aber ist dies nur die Kehrseite einer anderen Lehre, die dieselben Frauen gar nicht so gerne hören: Adam war das Haupt des Menschengeschlechtes, nicht Eva. Der Mann ist das Haupt, nicht die Frau.

2. Worin besteht die Erbsünde?

Krankheit der Natur

Quaestio 82 stellt nun die entscheidende Frage nach dem Eigentlichen, dem Wesen der Erbsünde. In Artikel 1 gibt uns der heilige Thomas die Antwort darauf: Die Erbsünde ist ein gewisser ungeordneter Zustand, der aus einer Störung jener Harmonie hervorgeht, in der das Wesen der ursprünglichen Gerechtigkeit bestand. Er vergleicht sie mit einer körperlichen Krankheit. Diese besteht ebenfalls in einem ungeordneten Zustand des Körpers, durch den die Ausgeglichenheit gestört wird, die sonst im Körper herrscht und seine Gesundheit ausmacht. „Daher“, so der Aquinate, „wird die Erbsünde auch languor naturae [Krankheit oder Schwachheit der Natur] genannt.“

In der Antwort auf den ersten Einwand (ad1) führt Thomas diesen Vergleich noch ein wenig weiter und sagt: So wie die Krankheit ein negatives Element hat, nämlich dass sie den Körper seines Gleichgewichts und damit seiner Gesundheit beraubt, und ein „positives“ Element, nämlich dass sie die Körperkräfte durcheinanderbringt; so hat auch die Erbsünde ihr negatives Element, nämlich dass sie die Natur ihrer ursprünglichen Gerechtigkeit beraubt, und ein „positives“, nämlich die damit verbundene Unordnung in den Seelenkräften.

Dadurch führt die Erbsünde auch zu einer gewissen Unordnung in den Handlungen, also zu persönlichen Sünden, so lesen wir in ad3. Allerdings nicht direkt, sondern indirekt, indem sie nämlich die Barriere entfernt, die sonst diese persönlichen Sünden wirkungsvoll verhindert hätte: die ursprüngliche Gerechtigkeit.

Da haben wir sie wieder, nun schon zum dritten Mal, diese „ursprüngliche Gerechtigkeit“, die zu kennen offensichtlich für das Verständnis der Erbsünde unerlässlich ist. Darum folgt hier nun unser wichtiger Exkurs zum Thema: Was ist bzw. war die „ursprüngliche Gerechtigkeit“ oder auch „Urgerechtigkeit“ (iustitia originalis)?

Exkurs: Die Urgerechtigkeit

Anlässlich der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Rechtfertigungslehre, die am 31. Oktober 1999 in Augsburg von Vertretern der Katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbunds unterzeichnet wurde, schreibt die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, im Alltag der Menschen spiele „dieses wissenschaftliche Thema kaum eine Rolle. Die Auseinandersetzung über die Rechtfertigung ist viel zu akademisch, ihr haftet etwas von Haarspalterei und Fundamentalismus an.“ DIE TAGESPOST meint dazu: „Die Frage Luthers, wie bekomme ich einen gerechten Gott?, treibt kaum noch jemanden um. Die Sünde und das Sündersein des Menschen, das Heil in Gott und die Befreiung von der durch die Erbsünde gebrochenen Natur scheinen Themen vergangener Jahrhunderte zu sein“ (DT vom 3. November 1999, S. 3).

Diese Haltung des „modernen“ Menschen ist nicht nur traurig, sondern auch sehr dumm. Wenn wir nun gleich sehen werden, was die Urgerechtigkeit ist bzw. worin sie bestand, dann werden wir die gewaltige Tragik ihres Verlustes ermessen können und begreifen, von welch fundamentalem und vitalem Interesse für alle Menschen ihre Wiedererlangung ist, also die „Rechtfertigung“. Ein „wissenschaftliches Thema“, „viel zu akademisch“? „Themen vergangener Jahrhunderte“? Von wegen!

Der heilige Thomas stützt sich für die Lehre von der Urgerechtigkeit auf Prediger 7,30(29), wo geschrieben steht: „Deus fecit hominem rectum“, übersetzt etwa: Gott hat den Menschen recht, aufrecht oder gerecht erschaffen. Diese rectitudo, die Geradheit oder Gerechtigkeit des Menschen, beschreibt Thomas im ersten Teil seiner Summa, q.95 a.1, wie folgt: Sie bestand darin, „dass die Vernunft Gott unterworfen war, der Vernunft jedoch die niederen Seelenkräfte, und der Leib wiederum der Seele“. Wir sehen hier sehr schön die Ordnung oder Harmonie, die der Aquinate auch sinnbildlich ausgedrückt sieht in der aufrechten Körperhaltung des Menschen: Das Antlitz, in dem wir den Geist oder die Vernunft ansiedeln, trägt der Mensch nach oben, Gott zugewandt.

Nun jedoch, so Thomas weiter, ist es offensichtlich, dass diese Unterordnung des Leibes unter die Seele und der niederen Seelenkräfte unter die Vernunft dem Menschen nicht von Natur aus zukam. Sonst nämlich wäre sie mit der Sünde nicht verlorengegangen, wie ja auch den Dämonen ihre natürlichen Eigenschaften nach ihrer Sünde erhalten blieben (gemäß dem Zeugnis des Dionysius, De div. nom. Kap.4). Daher war auch jene erste Unterordnung, nämlich die der Vernunft unter Gott, dem Menschen nicht natürlich, sondern ein übernatürliches Gnadengeschenk (denn schließlich kann die Wirkung nicht vorzüglicher sein als die Ursache).

Daher sagt denn auch Augustinus in seinem Gottesstaat (Kap. 13), dass nach Übertretung des Gebotes, als die Gnade Gottes sie verließ, die Stammeltern sich sofort ihrer Nacktheit schämten. „Sie fühlten nämlich die Regungen ihres ungehorsamen Fleisches als die gerechte [angemessene] Strafe ihres eigenen Ungehorsams.“

Das also war die ursprüngliche Gerechtigkeit: ein Gnadengeschenk Gottes an die Menschen, das ihre Vernunft Gott unterordnete und damit die vollkommene Ordnung auch im Menschen selbst bewirkte. Wir können uns das vorstellen am Vergleich mit einer Gliederpuppe oder Marionette. Solange diese mit ihren Fäden an der Hand des Puppenspielers hängt, behält sie ihre Gestalt und Form. Schneidet man sie ab, so fällt sie in sich zusammen. Ähnlich müssen wir uns den Verlust der Urgerechtigkeit vorstellen.

Werfen wir kurz einen Blick auf all das, was uns mit dieser Gerechtigkeit zusammen verloren gegangen ist, damit wir den Schaden besser ermessen können. Im Hinblick auf den Verstand beispielsweise war der Mensch im Urzustand zu einer Gotteserkenntnis fähig, die der heilige Thomas als etwa in der Mitte zwischen unserer jetzigen Erkenntnis und jener in der himmlischen Heimat, also der direkten Gottesschau, kennzeichnet (I q.94 a.1). Wir stünden alle haushoch über den höchsten Mystikern! Auch hätte es keine Irrtümer oder Täuschungen gegeben (a.4). Zwar hätten wir – im Gegensatz zu Adam und Eva, die alles bereits wussten – lernen müssen, dies wäre jedoch ohne jede Schwierigkeit vor sich gegangen (q.101 a.1), also ohne lästiges Üben und Vokabeln-„pauken“ und dergleichen (und ohne alles wieder zu vergessen!).

Zwar hätten wir auch Leidenschaften besessen, allerdings nur solche, die das Gute betreffen, wie Liebe und Freude (also keinen Schmerz, keine Furcht, keine Trauer), und eine ruhige und zuversichtliche Sehnsucht und Hoffnung auf Güter, die wir einmal besitzen werden (also nicht dieses drängende, brennende und ungeduldige Verlangen). Noch ein weiterer wesentlicher Unterschied bestand darin, dass die Leidenschaften im Urzustand ganz der Vernunft unterworfen waren. Es gab also keine ungewollten Regungen des Hungers, des Geschlechtstriebes, des Zornes (ohnehin nicht!) usw. (q.95 a.2). Hinzu kamen noch besondere Gaben wie die Unsterblichkeit (q.97 a.1) und die Leidensunfähigkeit (a.2).

Allerdings – und hier müssen wir einer falschen, sozialistischen Utopie wehren – wären auch im Zustand der Urgerechtigkeit nicht alle Menschen gleich gewesen. Unterschiede hätte es gegeben schon allein aufgrund des Geschlechtes (Feministinnen hört!) sowie des Alters. Aber auch in Tugend und Wissen hätte Ungleichheit bestanden, und zwar wegen des freien Willens des Menschen, wodurch sich der eine eben mehr und der andere weniger an Tugend oder Wissen erworben hätte. Weitere Unterschiede hätten das Körperliche betroffen, dass nämlich einige kräftig und andere weniger kräftig, einige größer und andere kleiner, einige schöner und andere weniger schön gewesen wären usw. (q.96 a.3).

Noch ein wichtiger, anti-sozialistischer Umstand: Selbst im Stand der Urgerechtigkeit hätte es eine Herrschaft von Menschen über andere Menschen gegeben. Freilich nicht eine Herrschaft der Sklaverei, sondern eine freie. Der Unterschied ist der (und hier stoßen wir wieder auf die philosophia perennis), dass im einen Fall das Wohl des Herrn im Mittelpunkt steht (der Sklave dient dem Wohl seines Herrn), das andere Mal aber das Allgemeinwohl oder das Wohl des Untergebenen (so dient etwa der Staatslenker dem Allgemeinwohl, der Bergführer dem Wohl seines Kunden). Letzteres wäre auch im Paradies der Fall gewesen. Denn zum einen ist der Mensch von Natur aus ein soziales Wesen (Aristoteles im Gegensatz zur modernen Philosophie etwa eines Hobbes oder Rousseau!). Ein Gemeinschaftsleben vieler ist aber nicht zu verwirklichen, wenn nicht einer da ist, der alles auf das Gemeinwohl hinlenkt. „Viele nämlich streben nach vielem, einer aber nach einem; weshalb denn der Philosoph [Aristoteles!] sagt, dass immer dann, wenn vieles auf eines hingeordnet wird, ein oberstes Leitprinzip da sein muss“ (q.96 a.4). Zum anderen wäre es durchaus unangemessen, wenn jemand, der an Wissen oder Tugend überlegen ist, dies nicht zum Nutzen der anderen fruchtbar machen würde. 1 Petr 4,10: „Dient einander - jeder mit der Gnadengabe, die er empfing - als gute Verwalter der vielgestaltigen Gnade Gottes!“ Und der heilige Augustinus schreibt im „Gottesstaat“ (Kap. 19), dass „die Gerechten nicht aus Machtgier herrschen, sondern aus Pflichtgefühl Beistand leisten. Das nämlich schreibt die natürliche Ordnung vor, so hat Gott den Menschen geschaffen.“ Die Sklaverei aber ist Folge der Sünde.

Sage noch einmal einer, dass es hier um abstrakte Fragen geht, die uns Heutige nicht betreffen!

Die Urgerechtigkeit lässt sich also als eine Art „Herrschaft“ zusammenfassen: Die Herrschaft des Geistes über die Leidenschaften, der Seele über den Leib, ja des Menschen über die ganze übrige Schöpfung, denn selbst die Tiere und jede übrige Kreatur hätte dem Menschen gehorcht (q.96 a.1,2). Alles also, was uns heute so viel Mühe macht, was wir nur mit viel Plage, Übung, Arbeit und Training halbwegs zuwege bringen, wäre problemlos gegeben: Jeder Mensch ein Spitzensportler, ein Musikvirtuose, ein Tierdompteur, ein Muster an Tugend, ein Genie... All das als Folge der ersten, gnadenhaften Unterwerfung des menschlichen Geistes unter Gott. Und auch hier: Alle Menschen wären fromme, eifrige, glückliche Beter; niemand müsste zum Gebet oder sonstigen frommen Übungen gezwungen werden...

Kein Wunder, dass die Heilige Schrift die ewige Seligkeit wieder unter dem Bild der Herrschaft fasst: „Nacht wird nicht mehr sein, und man braucht nicht das Licht einer Lampe oder das Licht der Sonne; denn Gott, der Herr, wird leuchten über ihnen, und sie werden herrschen in alle Ewigkeit“ (Offb 22,5). Es ist klar, dass diese Herrschaft nicht wiederhergestellt werden, eine Rückführung in den Zustand der Urgerechtigkeit, also eine Rechtfertigung, nicht anders erfolgen kann als über die Wiederherstellung jener ersten, gnadenhaften Unterwerfung des Geistes unter Gott. Das ist jene Gnade, die wir benötigen, jene Gnade, die den Menschen wieder „recht“, gerecht oder heilig macht: die heiligmachende Gnade.

Schließen wir damit unseren Exkurs und kehren wir zurück zu dem Punkt, wo wir die Abhandlung verlassen haben.

Begierlichkeit statt Gerechtigkeit

Nachdem wir nun also wissen, was jene Urgerechtigkeit ist, können wir auch besser das Wesen der Erbsünde erfassen. Die Ursache nämlich der Erbsünde, die ihr formales Element darstellt, muss das Gegenteil sein zur Ursache der ursprünglichen Gerechtigkeit, die dieser entgegengesetzt ist. „Die ganze Ordnung der Urgerechtigkeit jedoch hatte ihren Grund darin, dass der Wille des Menschen Gott untergeordnet war. Diese Unterordnung nämlich geschah zuerst und vor allem durch den Willen, der ja die Aufgabe hat, alle übrigen Kräfte auf das Ziel hinzulenken. Daher folgte aus der Abwendung des Willens von Gott die Unordnung in allen übrigen Seelenkräften“ (IaIIae q.82 a.3).

Das formale Element in der Ursünde und damit der Erbsünde ist mithin der Verlust der Urgerechtigkeit, durch die der Wille Gott unterworfen war. Die Unordnung in den übrigen Seelenkräften bildet gewissermaßen das materielle Element. „Und daher ist die Erbsünde zwar materiell als Begierlichkeit zu fassen (concupiscentia), formell jedoch als Abfall von der ursprünglichen Gerechtigkeit.“

Zwei weitere Aspekte, die der heilige Thomas in der vorliegenden Frage abhandelt, seien noch kurz erwähnt, nämlich ob es mehrere Erbsünden gäbe oder nur eine (a.2) und ob diese in allen Menschen gleich sei oder ob einige mehr oder weniger davon befallen seien (a.4). Es ist klar, dass es nur eine Sünde ist, die allerdings natürlich gleichzeitig in vielen Menschen existieren kann – ist sie doch eine Sünde des Menschengeschlechtes und nicht der Person. Auch ist jeder Mensch gleichermaßen von ihr infiziert, nicht der eine mehr und der andere weniger. Es gibt jedoch Unterschiede aufgrund der jeweiligen zugrunde liegenden Anlagen der einzelnen Menschen. So wird etwa ein Mensch, der viele Leidenschaften besitzt, von der Erbsünde mehr durcheinandergeworfen werden als einer, der ihrer wenige hat. Auch wird eine Person mit höherer Verstandesbegabung umso mehr und zu umso schlimmeren Irrtümern neigen als eine andere, die kein so „großes Licht“ ist (nicht umsonst waren die Irrlehrer immer hochintelligente Leute).

(Erzbischof Lefebvre hat übrigens mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Erbsünde nicht nur in den Individuen, sondern auch in den Völkern aufgrund der verschiedenen Charaktere verschieden auswirkt. Das Wissen um dieses jeweilige „Profil“ ist sehr wichtig für einen Missionar, wenn er erfolgreich wirken will. Die moderne Mission scheitert schon daran, dass sie zwar sehr viel Wert legt auf die jeweilige Kultur eines Landes oder Volkes, nicht aber auf dessen spezifische Schäden, die die Erbsünde hinterlassen hat. Gerade dort aber hätte eine wirkungsvolle Missionsarbeit in erster Linie anzusetzen.)

3. Wo „sitzt“ die Erbsünde im Menschen?

Leib oder Seele?

In der Quaestio 83 geht es darum, wo die Erbsünde ihren Sitz hat, d.h. wo genau im Menschen sie steckt, wo der eigentliche „Krankheitsherd“ liegt. Dabei ist zunächst zu klären, ob sie im Körper oder in der Seele anzusiedeln ist. Das ist kein geringes Problem, denn wenn wir sie dem Leib zuschreiben, stellt sich die Frage, wie denn der Leib als solcher sündig sein kann. Sünde ist doch immer eine Sache des Willens, also der Seele. Wenn aber andererseits die Seele Trägerin der Erbsünde ist, so ergibt sich eine noch viel größere Schwierigkeit. Die Seele nämlich wird nicht durch die Zeugung übertragen, sondern für jeden Menschen eigens neu von Gott geschaffen. Kann Gott eine sündige Seele erschaffen?

Dieses Problem soll in Artikel 1 gelöst werden. Dazu unterscheidet der Aquinate zunächst zwischen Hauptursache, Instrumentalursache und Subjekt oder Träger (philosophia perennis!). Er sagt: Die Erbsünde aller Menschen hatte in Adam ihre Hauptursache (causa principalis), gemäß Röm 5,12: In ihm haben alle gesündigt. Im leiblichen Samen aber hat sie ihre Instrumentalursache (causa instrumentalis), denn durch die aktive Kraft des Samens wird sie zusammen mit der Natur auf die Nachkommen übertragen. Ihr Träger oder Subjekt aber kann nur die Seele sein, nicht das Fleisch (aus o.g. Grund).

Der heilige Thomas verwendet hier wieder den Vergleich zwischen der Erbsünde und der persönlichen Sünde. Bei der persönlichen Sünde bewegt der sündhafte Wille die übrigen Kräfte, und diese erhalten dabei Anteil an der Schuld, insoweit sie Träger oder Instrumente der Sünde werden. So wird etwa ein Wille, der der Völlerei ergeben ist, die maßlose Gier seines Appetits sowie Hände und Mund als Instrumente verwenden, wodurch diese Anteil an der Sünde erhalten. Nichts Schuldhaftes ist jedoch an der weiteren Tätigkeit des Leibes, die nicht vom sündhaften Willen gesteuert wird, also etwa an der Verdauung, die nun beginnt Beschwerden zu machen. Dies trägt vielmehr bereits den Charakter der Strafe.

„Da also die Seele Träger von Schuld sein kann, das Fleisch aber in keiner Weise, darum hat alles, was von der Sünde des Stammvaters auf die Seele kommt, den Charakter von Schuld, das aber, was dem Fleisch zukommt, den Charakter der Strafe. So ist also die Seele Sitz der Sünde, nicht der Leib.“

Wie ist dies aber nun möglich, da doch Gott die Seele schafft? Schafft er eine sündhafte, schlechte Seele, ist er also selber Urheber der Sünde? Darauf antwortet Thomas in ad4, dass die Ansteckung der Seele in keiner Weise durch Gott erfolgt, sondern durch die Sünde Adams (Hauptursache) und ihre Übertragung durch den menschlichen Samen (Intrumentalursache). Allerdings hat die Eingießung der Seele in den Leib zwei Aspekte: zum einen Gott, der die Seele eingießt, und zum anderen den Leib, dem die Seele eingegossen wird. Ihre Befleckung durch die Erbsünde empfängt die Seele nicht von Gott, der sie eingießt, sondern vom Leib, dem sie eingegossen wird.

Was aber? Widerspricht das nicht der Weisheit und Güte Gottes, eine Seele in einen solchen Leib zu gießen, da er genau weiß, dass sie dadurch von der Sünde infiziert wird? Nein, sagt uns der heilige Thomas, denn Gott schaut in seiner Weisheit mehr auf das Gesamtwohl als auf das Einzelwohl. Und da es nun einmal der Gesamtordnung des Schöpfung entspricht, dass einem entsprechenden Leib die entsprechende Seele zukommt, so lässt Gott diesen Grundsatz nicht außer acht, nur um die Ansteckung der einzelnen Seele zu verhindern; dies umso mehr, als eine Seele erst mit und im Leib zu existieren beginnt. Und es ist der Seele auf jeden Fall besser, so zu existieren als überhaupt nicht, zumal sie ja mit Hilfe der Gnade der Verdammnis entgehen kann! (ad5)

(Wir sehen hier die klare und erhabene Sicht des „mittelalterlichen“ Denkens, von der unsere „aufgeklärte“ Zeit mit ihrem sentimentalen, kleinlich-engen Kleben an der subjektiven Befindlichkeit und Betroffenheit weit entfernt ist.)

Wo in der Seele?

Doch wo nun genau in der Seele müssen wir die Erbsünde suchen? Ist sie überall oder nur in bestimmten Bereichen? Ist die Seele überall gleich betroffen, oder in einigen ihrer Kräfte besonders? Die Antwort darauf gibt uns der heilige Thomas in Artikel 4. Er bezieht sich (wieder einmal!) auf den heiligen Augustinus, Gottesstaat, Kap. 14. Dieser schreibt, dass die Befallenheit durch die Erbsünde am deutlichsten hervortritt in den ungeordneten Regungen der Geschlechtsteile, die der Vernunft nicht gehorchen. Jene Glieder aber dienen der Fortpflanzung durch die Vereinigung der Geschlechter, welche mit einer Lust des Tastsinns verbunden ist, die wiederum die Begierlichkeit sehr erregt. Daher nun erstreckt sich die Infektion durch die Erbsünde besonders auf diese drei Bereiche der Seele: die Geschlechtskraft, die Begehrkraft und den Tastsinn.

Im Corpus des Artikels führt Thomas dies noch weiter aus. Er sagt, dass eine Verderbnis dann Infektion oder Ansteckung genannt wird, wenn sie auf andere übergeht. Die Verderbnis der Erbsünde aber geht durch den Akt der Zeugung auf die Nachkommen über. Daher werden jene Kräfte, die zur Zeugung beitragen, am meisten von der Ansteckung betroffen sein. Dazu aber gehören außer der Geschlechtskraft selbst auch jene, die zu ihr helfen oder beitragen, insbesondere die Lust durch den Tastsinn und das Begehrvermögen. „Und deshalb werden, obwohl alle Teile der Seele von der Erbsünde angegriffen sind, diese drei Seelenkräfte in besonderer Weise verdorben und infiziert genannt.“

Ich denke, wir brauchen heute bloß um uns zu blicken um zu erkennen, wie recht der heilige Thomas damit hat. Was sind die besonderen Kennzeichen unserer verdorbenen Zeit wenn nicht gerade die allumfassende Sexualisierung („freie Sexualität“), die aus dem verdorbenen Tastsinn rührende Weichlichkeit und die ungezügelte, überall angestachelte Begierlichkeit (Werbeplakate, Pornographie...)? Hier hat der Aquinate übrigens noch einen interessanten Hinweis, denn er antwortet auf den Einwand, ob denn nicht der Gesichtsinn mehr infiziert sei als der Tastsinn: Nein, denn der Gesichtssinn ist nicht auf den Geschlechtsakt hingeordnet, es sei denn durch die entfernte Vorbereitung; durch den Gesichtssinn nämlich erscheint uns die Gestalt des Begehrenswerten. Die Lust jedoch vollendet sich im Tastsinn, weshalb denn die entsprechende Infektion mehr dem Tast- als dem Gesichtssinn zuzuschreiben ist.

(Auch hier begegnen wir wieder einer klaren Psychologie, die ja heute ganz „werbewirksam“ überall angewandt wird: die Begierlichkeit wird erregt durch das Auge, sie vollendet sich aber in der Tat, in der Unkeuschheit und in der bösen Lust.)

4. Die Folgen der Erbsünde

Die Wunden der Seele

Die letzte, wichtige Frage, die uns alle betrifft, lautet: Welche Wirkungen, welche Folgen hat die Erbsünde? Diese Frage ist entscheidend für die Folgerungen, die wir zu ziehen haben. Luther etwa hat aus der falschen Beantwortung dieser Frage seine falschen Konsequenzen gezogen. Er nämlich hat behauptet, die Natur des Menschen sei durch die Erbsünde ganz und gar zerstört und verdorben, so dass der Mensch von Natur aus zu nichts Gutem mehr fähig sei. Heute hingegen begegnen wir meist der gegenteiligen Auffassung, dass nämlich der Mensch von Grund auf gut und unverdorben sei (die Lehre des freimaurerischen Humanismus), also die glatte Leugnung der Erbsünde und ihrer Folgen (s.o. Donoso Cortés). Die katholische Antwort liegt – wie immer – in der Mitte: die Natur des Menschen ist nicht total verdorben, aber sehr wohl verwundet, „vulnerata, non corrupta“.

Erzbischof Lefebvre betont in seinem „Geistlichen Wegweiser“ die Wichtigkeit, uns gerade dieser Folgen der Erbsünde bewusst zu sein: „Das Erwerben der zum Heil unserer Seele notwendigen Heiligkeit ist keine einfache Sache. Tatsächlich lehrt uns ja unsere tägliche Erfahrung und die Unterweisung durch die Kirche, dass die Taufgnade, obwohl sie uns durch die Eingießung des Heiligen Geistes die heiligmachende Gnade verleiht und uns von der Erbsünde und von der Anwesenheit des Teufels befreit, uns nicht von allen Folgen der Erbsünde befreit. Diese Folgen erklären, warum unser geistliches Leben die Form eines geistlichen Kampfes annimmt, der das ganze Leben hier auf Erden dauert. Diese Lehre ist grundlegend und bestimmt auch unser gesamtes Apostolat. Wir bleiben Kranke und bedürfen des Arztes unserer Seele und der geistlichen Hilfen, die Er vorgesehen hat.“[12]

Wie aber sieht diese Verwundung unserer Natur im einzelnen aus? Der heilige Thomas führt in seiner Quaestio 85, Artikel 1, das Gleichnis vom barmherzigen Samariter an bzw. dessen Auslegung durch den heiligen Beda (wiederum: Heilige Schrift und Kirchenväter!). Beda nämlich interpretiert dies so, dass jener Mensch, der von Jerusalem nach Jericho hinabsteigt, nämlich in die Niederung der Sünde, seiner Gnadengaben beraubt wird und in seiner Natur verwundet.

Zur genaueren Untersuchung trifft nun der Doctor angelicus zunächst eine wichtige Unterscheidung. (Das Vermögen zur genauen Unterscheidung, also „Kritik“, ist überhaupt konstitutiv für die Scholastik; leider ist das moderne Denken dazu kaum noch in der Lage, es ist so recht eigentlich unkritisch.) Und zwar unterscheidet er in bezug auf die Natur des Menschen dreierlei: erstens die eigentlichen Grundlagen, die der Natur als solcher eigentümlich sind, und die von diesen begründeten Eigenschaften, so etwa die Seele mit ihren Seelenkräften usw.; zweitens die naturgemäße Neigung des Menschen zum Guten und zur Tugend (tatsächlich ist unsere Natur so angelegt!); drittens kann auch das Geschenk der Urgerechtigkeit als ein Gut der Natur angesehen werden, wurde es doch dem Stammvater als Geschenk an die Natur des Menschen verliehen.

Das erste Gut der Natur nun wird durch die Sünde weder genommen noch geschmälert. Der Mensch behält also seine Seele und seinen Leib mit all ihren Kräften, Verstand und freiem Willen usw. Das dritte Gut der Natur, die Urgerechtigkeit, ging durch die Sünde der Stammeltern hingegen gänzlich verloren. Das zweite Gut der Natur jedoch, die natürlich Neigung zur Tugend, wurde und wird durch die Sünde vermindert. Jede Handlung des Menschen nämlich bewirkt eine Neigung zu ähnlichen Handlungen (darauf beruht das Prinzip des Übens oder Trainings: die ständige Wiederholung bewirkt eine Neigung oder Geschicklichkeit zu der entsprechenden Tätigkeit). Durch die Neigung zur einen Seite wird jedoch die Neigung zu deren Gegenteil verringert. Da die Sünde jedoch der Tugend entgegengesetzt ist, wird die Neigung zur Tugend durch jede Sünde verringert. Und dies kann so weit gehen, dass ein Mensch zum Guten völlig unfähig wird, nicht zwar weil seine Natur zur Tugend grundsätzlich nicht mehr fähig wäre, sondern weil er durch wiederholte und immer schwerere Sünden so viele Hindernisse aufgebaut hat, dass die natürliche Neigung zur Tugend nicht mehr tätig werden kann (a. 2). Das gilt sogar für die Verdammten, sagt uns der heilige Thomas. Auch in ihnen bleibt noch die Neigung zum Guten, denn sonst hätten sie ja keine Gewissensbisse. Sie können sie allerdings nicht mehr zur Ausführung bringen, weil ihnen die entsprechende Gnade fehlt als Strafe der göttlichen Gerechtigkeit (ad3).

Dies zu wissen, ist sehr wichtig für unser geistliches Leben. Die Sünde zu meiden und das Gute zu tun, dieser alte Grundsatz hat eine sehr tiefe Berechtigung. Worin aber besteht nun die spezifische Schädigung der Natur, ihre Wunden, die sie durch die Erbsünde empfangen hat? Darüber unterrichtet uns der Artikel 3: Durch die Urgerechtigkeit hielt der Geist die niederen Seelenkräfte in vollkommener Unterwerfung, wie er auch selbst von Gott in vollkommener Unterwerfung gehalten wurde. Die Urgerechtigkeit jedoch ging verloren durch die Sünde der Stammeltern, genauer gesagt Adams. Dadurch wurden die Seelenkräfte bis zu einem gewissen Grad ihres eigentlichen Zieles beraubt, ihrer Harmonie, wodurch sie auf die Tugend, auf das Gute hingeordnet waren. Und diese Beraubtheit wird Verwundung der Natur genannt (vulneratio naturae).

Nun unterscheiden wir in der Seele vier Kräfte, die Sitz oder Träger der Tugend sein können: die Vernunft als Sitz der Klugheit, der Wille als Träger der Gerechtigkeit, der Mut als Träger der Stärke und das Begehren als Sitz der Mäßigkeit. Insofern nun die Vernunft ihrer Hinordnung auf die Wahrheit verlustig gegangen ist, nennen wir dies die Wunde der Unwissenheit (vulnus ignorantiae). Der Wille, der seine Hinordnung auf das Gute verloren hat, trägt die Wunde der Bosheit (vulnus malitiae). Der Verlust der Kraft und Stärke, des Mutes zu schwierigen Dingen heißt Wunde der Schwäche (vulnus infirmitatis). Das Begehrvermögen, in seiner Hinordnung auf das Begehrenswerte der Mäßigung durch die Vernunft beraubt, hat die Wunde der Begierlichkeit (vulnus concupiscentiae).

Diese vier Wunden trägt die menschliche Natur schon als solche infolge der Sünde der Stammeltern. Sie können aber noch vergrößert oder verschlimmert werden durch die persönlichen Sünden, denn jede neue Sünde verdunkelt weiter den Verstand, besonders in bezug auf das praktische Handeln (und die Gotteserkenntnis!), sie verhärtet den Willen gegenüber dem Guten, sie macht uns das gute Handeln noch schwerer und stachelt die Begierlichkeit weiter an. Umgekehrt können freilich durch die entgegengesetzten Tugendübungen die Wunden der Seele allmählich geschlossen und geheilt werden: Durch Akte der Klugheit wird unser Verstand erhellt, durch gute Werke der Wille dem Guten zugeneigt, durch mutige Selbstüberwindung die Schwäche überwunden und durch Übung der Selbstbeherrschung die Begierlichkeit gezügelt.

Wie wahr dies alles ist und wie wichtig zu wissen, das bestätigt uns die Erfahrung, sei es an uns selbst, sei es an anderen. Besonders Eltern und Erzieher können ein Lied davon singen. Es ist überaus notwendig, gerade Kinder immer wieder zu belehren, ihnen die übernatürlichen Wahrheiten einzuschärfen, ihnen zu erklären, was richtig und was falsch ist. Man muss sie immer wieder zu guten Werken anhalten, zu Werken der Gottes- und der Nächstenliebe, muss ihnen Selbstüberwindung und Selbstbeherrschung beibringen. Wer andere Erziehungsregeln befolgt, ist auf dem Holzweg.

Tod und Leiden

Bleibt uns noch übrig, auf die für uns vielleicht vordergründig am meisten sichtbaren und schmerzlichen Folgen der Erbsünde einzugehen, den Tod und all die anderen Leiden und Beschwerden. Der Aquinate zitiert hierzu in Artikel 5 wiederum „den Philosophen“, also Aristoteles, der in seiner Physik schreibt, dass jemand, der eine Säule wegzieht, auf diese Weise indirekt einen Stein bewegen kann, der oben auf der Säule liegt. Ebenso wurde die Sünde Adams zur Ursache des Todes und aller übrigen Mängel und Beschädigungen in der menschlichen Natur, insofern nämlich durch diese Sünde die Urgerechtigkeit verloren ging. Denn letztere hatte nicht nur die niederen Seelenkräfte ohne jegliche Unordnung unter dem Einfluss der Vernunft gehalten, sondern der ganze Leib stand dadurch ohne Fehler und ohne Schwäche ganz unter dem Einfluss der Seele. Und daher kam es durch den Wegfall der Urgerechtigkeit nicht nur zur Verwundung der menschlichen Natur in ihren Seelenkräften, sondern ebenso zur Hinfälligkeit des Leibes, dessen Ordnung ebenfalls durcheinander geriet.

Der Entzug der Urgerechtigkeit erfolgte jedoch ebenso wie der Entzug der Gnade zur Strafe. Daher sind der Tod wie auch alle körperlichen Mängel als Strafen für die Erbsünde zu sehen.

Schluss

Ich denke, es ist uns aus den vorgelegten Betrachtungen klar geworden, wie genau diese Beschreibung des heiligen Thomas den Zustand der Menschheit trifft und erklärt. Wir können daraus klar erkennen, dass jeder religiöse oder politische Heilsweg in die Irre führen muss, der von einer anderen Grundlage oder Sicht der Dinge ausgeht.

Den einzig adäquaten Weg zeigt uns die katholische Kirche. Er führt über die Taufe, die uns in den mystischen Leib Christi, die Kirche, eingliedert und uns so zu Gliedern des „neuen Adam“ und zu Kindern Gottes macht. Damit verbunden ist die Eingießung der heiligmachenden Gnade, die uns in den Stand der Gerechtigkeit zurückversetzt, uns aus Sündern zu Heiligen macht. Freilich ist damit noch nicht alles gerettet, denn es bleiben uns noch die Folgen der Erbsünde, die allerdings als solche nichts Sündhaftes an sich haben, vielmehr den Charakter von Sündenstrafen tragen: die vier Wunden der Seele, die man auch „fomes peccati“ oder „Zunder“ nennt, weil sich daran nur allzu leicht die persönliche Sünde entzündet, und die Leiden und körperlichen Gebrechen, die schließlich im Tod ihre höchste Zuspitzung finden.

Darum lehrt uns die Kirche zum einen, gegen unsere Seelenwunden mutig anzukämpfen, zum anderen die Beschwerden und Leiden geduldig im Geist der Buße zu ertragen. Wenn wir beides mit Hilfe der Mittel, die uns die Kirche gibt (besonders Unterweisung, Gebet und Sakramente) bis an unser Lebensende durchhalten, so werden wir auch von diesen Folgen der Sünde vollständig, für immer und endgültig befreit. Dann dürfen wir eintreten in das neue und ewige Paradies der himmlischen Seligkeit, das neue Jerusalem, dort wo „der Tod nicht mehr sein wird, und nicht Trauer und Klage und Mühsal“ (Offb 21,4).

Um mit dem heiligen Pfarrer von Ars zu sprechen, der seine Predigten immer so zu beenden pflegte: „Dieses Glück wünsche ich euch!“


[1] Donoso Cortés: Die Hauptirrtümer der Gegenwart nach Ursprung und Ursachen. Denkschrift an S.E. Kard. Fornari vom 19. Juni 1852; zitiert nach der Ausgabe von Haselböck, „Freude an der Wahrheit“ Nr. 92, Wien 1987/1993

[2] zitiert nach der Ausgabe des OSSERVATORE ROMANO vom 15. Oktober 1999

[3] zitiert nach DIE TAGESPOST vom 23. Oktober 1999, S. 4

[4] Zitiert ebenso wie alle folgenden Zitate der Enzyklika nach der Beilage zur deutschen Ausgabe des OSSERVATORE ROMANO vom 16. Oktober 1998

[5] zitiert nach der Ausgabe von Haselböck, „Freude an der Wahrheit“ Nr. 118, Wien 1993, S. 16f

[6] Es mag uns in diesem Zusammenhang allerdings kaum verwundern, dass Papst Johannes Paul II. diesen Standpunkt nicht teilen kann, ist er doch selbst ein ausgewiesener Anhänger existenzialistischer Philosophie

[7] zitiert nach Rahner/Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg i.Br. 201987

[8] zitiert nach der Ausgabe von Haselböck, „Freude an der Wahrheit“ Nr. 20, Wien 1977/1991

[9] Aus gegebenem Anlass scheint es nötig, auf eine wichtige Unterscheidung hinzuweisen, die zwischen der Kirche und einer beliebigen anderen menschlichen Gemeinschaft besteht. Haupt der Kirche und damit ihr einziger wirklich legitimer Vertreter ist Christus. Darum kann die Kirche als solche keine Schuld auf sich laden (wie dies heute immer wieder, selbst von kirchlicher Seite aus, behauptet wird). Die menschlichen Autoritäten in der Kirche haben ihre Gewalt nur, wenn und insoweit sie Christus vertreten.

[10] Zitiert nach Haselböck, vgl. Fußnote 5, S. 21

[11] Es wäre durchaus denkbar, dass die Erbsünde nicht nur durch den männlichen Samen, sondern überhaupt auf dem Weg über die menschliche Keimzelle übertragen wird. Die neueren Erkenntnisse nämlich zeigen, dass sich auch die weibliche Eizelle bei der Entstehung des Lebens keineswegs rein passiv verhält, wie man dies zu Zeiten des hl. Thomas noch angenommen hatte. Christus bliebe trotzdem von der Erbsünde ausgenommen, da ja auch seine Mutter frei von ihr war. Möglich wäre auch, dass eine Übertragung der Erbsünde ganz einfach mit der Übertragung der Gene verbunden ist. Dann würde das „Klonen“ auch nichts ändern.

[12] Zitiert nach: „Damit die Kirche fortbestehe“, Stuttgart 1992, S. 861


Bild

© 2002 - 2009 Priesterbruderschaft St. Pius X. Deutschland
 
Sarto-Banner

Bild
Neues in Bildern
Bild
Bild
Bild
Umzug in die neue Kirche in Kerkrade - Erster regelmäßiger Gottesdienst
 
 »  mehr...
Bild
Bild

Neues auf Video


Bild
Bild
Bild

Haussegnung nach altem Brauch: Die Sternsinger
Video ansehen



 »  mehr...
Bild
Bild

Predigten&Vorträge


Bild
Bild
Bild
Donoso Cortés - Vortrag von Dr. Stegher beim Priestertreffen in Zaitzkofen

 »  mehr...
Bild
Bild
Schreiben an alle Bischöfe
Bild
Bild
Bild
Pater Franz Schmidberger, der Distriktobere von Deutschland, schreibt an alle residierenden Bischöfe

 »  mehr...
Bild
Bild
Einzug in die neue Kirche
Bild
Bild
Bild
Die neue Kirche in Kerkrade wird beständiges Gotteshaus der Bruderschaft. Alle Gläubigen sind herzlich eingeladen!

 »  mehr...
Bild
Bild
Offizielle Stellungnahme
Bild
Bild
Bild
des Distriktoberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Rückkehr der Klosters Mariawald

 »  mehr...
Bild
Bild
Anti-Ökumenismus
Bild
Bild
Bild
Bischof Franz Wiertz von Roermond (NL) spricht den Bann über die Kirche der Bruderschaft aus!

 »  mehr...
Bild
Bild
Exerzitientermine 2009
Bild
Bild
Bild
Die neuen Exerzitientermine für das Jahr 2009

 »  mehr...
Bild
Bild
Aufruf zum Rosenkranzgebet
Bild
Bild
Bild
S. E. Bischof Fellay hat in Lourdes zu einem neuen Rosenkranz-Blumenstrauß für den Papst aufgerufen! Tragen Sie sich ein!

 »  mehr...
Bild
Bild
Christus Vincit - Beilage zum neuen Mitteilungsblatt
Bild
Bild
Bild
Die neue Kirche in Kerkrade bei Aachen

 »  mehr...
Bild
Bild
Das Motu proprio
Bild
Bild
Bild
Gegenüberstellung: Motu proprio und Worte von Erzbischof Marcel Lefebvre

 »  mehr...
Bild
Bild
Zeittafel
Bild
Bild
Bild
Wie es zum Motu proprio kam

 »  mehr...
Bild