Wenn
wir hier über die Erbsünde handeln, dann sind wir uns
bewusst, ein ganz „heißes Eisen“
anzufassen, ein stets aktuelles Thema anzusprechen, heute vielleicht
aktueller denn je. Denn nach einem Wort von Donoso Cortés
lassen sich alle heutigen politischen, gesellschaftlichen und
religiösen Irrtümer und Übel ganz wesentlich
auf eines zurückführen: das Vergessen der
Erbsünde. „Die modernen Häresien
sind zahllos; doch haben sie alle, genau genommen, ihren Ursprung, aber
auch ihr Ende in zwei höchst wichtigen Verneinungen: die eine
bezieht sich auf Gott, die andere auf den Menschen. Die Gesellschaft
verneint, dass Gott sich um Seine Geschöpfe sorge. Beim
Menschen aber stellt sie in Abrede, dass er in der Erbsünde
empfangen sei.“[1]
Tatsächlich
steht eine falsche Auffassung von der Erbsünde am Beginn des
Protestantismus – brandaktuell gerade heute im Licht der sog.
Gemeinsamen Erklärung von Katholischer Kirche und Lutherischem
Weltbund zur Rechtfertigungslehre, die ohne entsprechende
Erbsündenlehre gar nicht zu begründen ist. Das
Vergessen der Erbsünde ist die Grundlage für den
Humanismus, die Aufklärung und den Liberalismus –
der Mensch ist von Natur aus gut, man muss ihn nur aufklären,
„befreien“ von falschen Ideen und Zwängen.
Das vollständige Verdrängen der Erbsünde
schließlich steht am Ursprung des Sozialismus und
Kommunismus, der den Menschen ins „sozialistische
Paradies“ zurückführen möchte
– wie wir noch sehen werden.
Donoso
Cortés: „Wenn man aber die
Erbsünde verneint, so verneint man unter vielem anderen auch
folgende grundlegende Lehren: dass das zeitliche Leben nur ein Leben
der Sühne ist, und dass die Erde, auf der sich dieses Leben
abspielt, einem Tränental gleicht, - dass ferner das Licht der
Vernunft nur schwach und flackernd ist; - dass der Wille des Menschen
vielfach kränklich und schwach ist, dass der Genuss uns fast
nur als Versuchung gegeben ist, damit wir uns seines Anreizes erwehren
und uns von ihm befreien; dass der Schmerz etwas Gutes ist, wenn er aus
einem übernatürlichen Beweggrund freiwillig
angenommen wird;-
dass uns schließlich die Lebenszeit zu unserer Heiligung
gegeben ist, und dass der Mensch dessen bedarf: nämlich heilig
zu werden.
Wird
all dies aber geleugnet, so kommt man neben vielen anderen zu folgenden
Behauptungen: dass das irdische Leben uns zu dem Zwecke gegeben sei, um
uns durch eigene Kraft und mittels eines unaufhörlichen
Fortschrittes zur höchsten Vollkommenheit zu erheben; dass der
Ort, an dem wir dieses Leben verbringen, von Grund auf durch den
Menschen umgewandelt werden kann und umgewandelt werden muss; - dass
der Mensch bei gesunder Vernunft sei, und es daher keine Wahrheit gebe,
die er nicht begreifen könne, und dass es andererseits auch
keine Wahrheit gebe, die über die Fassungskraft seiner
Vernunft hinausgehen könne; - dass es kein Übel in
dieser Welt gebe, welches nicht die Vernunft als solches erkenne, noch
auch eine andere Sünde als jene, von der uns unsere Vernunft
sagt, dass sie Sünde sei; das heißt, dass es weder
ein Übel noch eine Sünde gibt, als nur diejenige,
welche die weltliche Philosophie als eine Sünde oder als ein
Übel anerkennt; - dass ferner der Wille des Menschen an und
für sich schon gesund sei und es daher nicht nötig
habe, berichtigt zu werden; - dass wir den Schmerz fliehen und den
Genuss suchen sollen; - dass die Lebenszeit uns gegeben ist, um sie zu
genießen, und dass schließlich der Mensch aus sich
heraus gut und unverdorben sei.“
Wer
sähe nicht, wie sehr unsere Zeit genau von diesem falschen
Denken geprägt ist? Und das nicht nur in der Gesellschaft, im
Staat, nein auch in der Kirche! Ein Beispiel dafür bot die im
Oktober 1999 abgehaltene Europa-Synode in Rom. Anlässlich
dieser Synode erhob Papst Johannes Paul II. die heiligen Birgitta v.
Schweden, Katharina v. Siena und Edith Stein zu Patroninnen Europas. In
seinem Apostolischen Schreiben vom 1. Oktober 1999, das er zu diesem
Anlass veröffentlichte, sagt der Papst:
„Die Hoffnung auf den Aufbau einer gerechteren und
menschenwürdigeren Welt, eine Hoffnung, die von der Erwartung
des nunmehr vor der Tür stehenden dritten Jahrtausends noch
angefacht wird, muss von dem Bewusstsein getragen sein, dass
menschliche Anstrengungen nichts nützen würden, wenn
sie nicht von der göttlichen Gnade begleitet werden.“[2] So formuliert er
für die Christen in Europa folgendes Ziel: „Sie
haben die Pflicht, zum Aufbau Europas einen besonderen Beitrag zu
leisten.“
Im
gleichen Sinn äußern sich die europäischen
Bischöfe in ihrer Botschaft zum Abschluss der Synode: „Alle
zusammen – Bischöfe, Priester, Diakone, Gottgeweihte
und Laien, Männer und Frauen – jeder
gemäß der eigenen Gabe und Aufgabe: Lasst uns unser
Herz und unser Leben dem großartigen und begeisternden Werk
widmen, mit Christus zum Heil, zur Freiheit und zum Glück
aller Menschen, besonders unserer Brüder und Schwestern in
Europa, mitzuwirken.“[3] Als Ziele, die dieses
„Heil“ oder „Glück“
aller Menschen ausmachen, werden u.a. formuliert: „die
Menschenrechte Einzelner, von Minderheiten und von
Völkern“, insbesondere das „Recht
auf Religionsfreiheit“; der „Prozess
der europäischen Integration durch die Ausweitung des Kreises
der Mitgliedsländer der Union, wobei in einer weisen Harmonie
die geschichtlichen und kulturellen Verschiedenheiten der Nationen
gewürdigt werden müssen, so dass die Gesamtheit und
die Einheit der Werte sichergestellt werden, die im menschlichen und
kulturellen Sinn Europa ausmachen“;
schließlich die Öffnung Europas „für
alle Länder der Welt, indem ihr fortfahrt, im
gegenwärtigen Kontext der Globalisierung Formen nicht nur der
wirtschaftlichen, sondern auch der sozialen und kulturellen
Zusammenarbeit zu entwickeln“. Keine Rede ist mehr
vom Heil in Jesus Christus, von der Erlösung von
Sünde und Elend zu einem jenseitigen Glück.
Es
ist also sehr nötig, um all diesen Irrtümern und
neuzeitlichen Fehlentwicklungen zu entgehen, sich auf die wahre
Erbsündenlehre – und das ist die der traditionellen,
katholischen Kirche – zurückzubesinnen.
Diese
Lehre finden wir nirgendwo besser und treffender dargestellt als bei
dem „Engelgleichen Lehrer“, dem heiligen Thomas von
Aquin. Dies führt uns jedoch zunächst zu einer das
Thema zwar nicht unmittelbar betreffenden, aber doch sehr wichtigen
Vorbemerkung.
In
seiner Enzyklika „Fides et Ratio“ vom 14. September
1998 – die auch von „konservativer“ Seite
u.a. aus diesem Grund immer wieder sehr gerühmt wird
– widmet Papst Johannes Paul II. einen längeren
Abschnitt dem Denken des hl. Thomas v. Aquin. Darin findet der Doctor
Angelicus hohes Lob. Es heißt beispielsweise, der hl. Thomas
sei „zu Recht von der Kirche immer als Lehrmeister
des Denkens und Vorbild dafür hingestellt worden, wie
Theologie richtig betrieben werden soll“ (Fides et
Ratio Nr. 44)[4]. Das klingt gut. Das
scheint ganz im Einklang zu stehen mit der Linie aller vorhergehenden
Päpste wie Pius IX., Leo XIII., Pius X., Pius XI., Pius XII.,
die alle samt und sonders die Lehre des Aquinaten als Modell und
Richtschnur hinstellten für den Unterricht an den Seminarien
und für jede Art der richtig betriebenen Theologie und
Philosophie.
Es
scheint allerdings nur so. Denn die genannte Passage befindet sich in
Kapitel IV der Enzyklika, das einen geschichtlichen Rückblick
bietet auf die „Schritte der Begegnung zwischen Glaube und
Vernunft“. Innerhalb dieser „Schritte“
stellt also der hl. Thomas nur eine Episode dar. Was aber gilt heute?
Die
Antwort darauf finden wir unmittelbar danach, zu Beginn von Kapitel V.
Dort lesen wir kurz und lapidar: „Die Kirche legt
weder eine eigene Philosophie vor noch gibt sie irgendeiner besonderen
Philosophie auf Kosten der anderen den Vorzug“
(Fides et Ratio Nr. 49). Dies ist eine sehr erstaunliche Neuerung,
standen doch etwa bei Papst Pius XII., nicht ganz ein halbes
Jahrhundert zuvor, noch folgende Sätze: „Nach
diesen Überlegungen versteht man leicht, warum die Kirche es
verlangt, dass die zukünftigen Priester in den philosophischen
Fächern unterrichtet werden nach der Methode, der Lehre und
den Grundsätzen des Engelgleichen Lehrers. Die Kirche
weiß ja nach einer Erfahrung von vielen Jahrhunderten gut,
dass die Methode und die Denkart des heiligen Thomas von Aquin, sowohl
im Unterricht für die Anfänger, als auch in der
Erforschung verborgener Wahrheiten einzigartig hervorragend sind; dass
fernerhin seine Lehre gleichsam in einer Art von Harmonie mit der
Göttlichen Offenbarung übereinstimmt, und dass sie in
höchst wirkungsvoller Weise die gesicherten Fundamente des
Glaubens legt, sowie auch brauchbar und gefahrlos die Früchte
eines gesunden Fortschritts aufliest. Darum ist es sehr zu beklagen,
dass man die Philosophie, die von der Kirche übernommen und
anerkannt ist, heute von mancher Seite der Verachtung preisgibt, und
man sich von ihre als ‚veraltet in der Form’ und
als ‚rationalistisch’ in der Denkweise, wie sie es
nennen, unverschämt lossagt“ (Apost.
Rundschreiben Humani generis vom 12. August 1950)[5].
Dieser
Gegensatz ist umso erstaunlicher, als sich Papst Johannes Paul II. mit
seiner zitierten Aussage ausgerechnet auf eben jene Enzyklika Papst
Pius’ XII. bezieht, die wir gerade auszugsweise wiedergegeben
haben. Der Satz ist nämlich mit Fußnote 54 versehen,
und diese lautet: „Vgl. Pius XII., Enzyklika Humani
generis (12. August
1950): AAS 42 (1950), 566“. Wenn wir an der
entsprechenden Stelle nachschlagen, finden wir tatsächlich die
Aussage: „Es ist auch klar, dass sich die Kirche
nicht an jedes beliebige philosophische System binden kann, das nur
eine kurze Zeitspanne Bedeutung hat“; der Papst
fährt aber sogleich fort: „das aber, was
in gemeinsamer Übereinstimmung von den katholischen Lehrern
durch mehrere Jahrhunderte hindurch verfasst worden ist, um zu einem
Verständnis des Dogmas zu gelangen, stützt sich
zweifellos nicht auf eine so hinfällige Grundlage. Es
stützt sich nämlich auf die Prinzipien und Begriffe,
die aus der wahren Erkenntnis der geschaffenen Dinge abgeleitet
wurden“ (DH 3883). Und einige Zeilen weiter
führt Pius XII. aus: „Die Verachtung der
Ausdrücke und Begriffe aber, deren sich die scholastischen
Theologen zu bedienen pflegen, führt von selbst zur
Schwächung der sogenannten spekulativen Theologie“
(ebd.).
Es
ist also ganz klar, was Papst Pius XII. meint, wenn er sagt, die Kirche
binde sich nicht an jedes beliebige philosophische System. Er sagt
damit gerade aus, dass die Kirche sich an die scholastische
Philosophie, namentlich die des heiligen Thomas, die philosophia
perennis, gebunden weiß und dieser in jeder
Hinsicht den Vorzug gibt, weil sie die wahre Philosophie ist und daher
unaufgebbare Grundlage für eine spekulative Theologie. Er
wendet sich damit ausdrücklich gegen die modernen
philosophischen Systeme, insbesondere den
„Existenzialismus“, die er als mit der katholischen
Theologie nicht kompatibel kennzeichnet[6]. Es ist gelinde gesagt
eine unverfrorene Dreistigkeit, diesem Papst seine Worte geradezu im
Munde zu verdrehen und die gegenteilige Aussage daraus abzuleiten, dass
nämlich die Kirche keine eigene Philosophie vorlege und keiner
den Vorzug gebe vor irgendeiner anderen!
Dieser
merkwürdige Wandel in der Auffassung hat sich auch im
Kirchenrecht niedergeschlagen. Der Codex Iuris Canonici
(CIC) von 1917 bestimmte, dass der Unterricht in Philosophie und
Theologie für die Alumnen „ad Angelici
Doctoris rationem, doctrinam et principia“ (nach
der Weise, Lehre und den Prinzipien des engelgleichen Lehrers) zu
halten sei (can. 1366 §2). Im neuen Kirchenrecht, 1983 von
Papst Johannes Paul II. promulgiert, heißt es hingegen nur
noch: „Die philosophische Ausbildung, die sich auf
das immer gültige philosophische Erbe stützen und
auch Rücksicht auf die philosophische Forschung der
fortschreitenden Zeit nehmen muss, ist so zu vermitteln, dass sie die
menschliche Bildung der Alumnen vervollkommnet, ihren Verstand
schärft und sie für die theologischen Studien
fähiger macht“ (can. 251). Keine Rede mehr
also von der Philosophie des heiligen Thomas. Lediglich in can. 251,
der vom Unterricht in der Theologie handelt, taucht der Aquinate wieder
auf, allerdings erst in §3: „Es sind
Vorlesungen in dogmatischer Theologie zu halten, die sich immer auf das
geschriebene Wort Gottes zusammen mit der heiligen Tradition
stützen; mit deren Hilfe sollen die Alumnen die
Heilsgeheimnisse, vor allem unter Anleitung des hl. Thomas als Lehrer,
tiefer zu durchdringen lernen“.
Dieser
Kanon hat seine Grundlage und sein Vorbild bereits im Dekret des II.
Vatikanischen Konzils über die Ausbildung der Priester, Optatam
totius. Dessen Nr. 15 handelt über die
philosophische Ausbildung. Hier kommt ebenfalls der heilige Thomas
nicht mehr vor, stattdessen heißt es ausdrücklich,
es sollten „aber auch die philosophischen
Forschungen der neueren Zeit berücksichtigt werden, zumal
jene, die beim eigenen Volk bedeutenderen Einfluss ausüben,
und der Fortschritt der modernen Naturwissenschaften“[7].Erst in Nr. 16, die von der theologischen Ausbildung
spricht, taucht auch der Doctor angelicus auf,
allerdings erst hinter der Bibelwissenschaft und nach den
„Vätern der östlichen und westlichen
Kirche“: „Die dogmatische Theologie soll
so angeordnet werden, dass zuerst die biblischen Themen selbst
vorgelegt werden; dann erschließe man den Alumnen, was die
Väter der östlichen und westlichen Kirche zur treuen
Überlieferung und zur Entfaltung der einzelnen
Offenbarungswahrheiten beigetragen haben, ebenso die weitere
Dogmengeschichte, unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zur
allgemeinen Kirchengeschichte; sodann sollen sie lernen, mit dem
heiligen Thomas als Meister, die Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit
spekulativ zu durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen, um sie,
soweit möglich, zu erhellen.“
Wir
bemerken also, dass der heilige Thomas selbst in der Theologie den
ersten Rang verloren hat; in der Philosophie bleibt er ohne besondere
Bedeutung. Damit wird jedoch auch seine Erwähnung in der
Theologie obsolet, denn ohne die Grundlage seiner Philosophie
lässt sich eine thomistische Theologie nicht betreiben. Die
scholastische Philosophie ist das unabdingbare Werkzeug, um
„die Heilsgeheimnisse in ihrer Gesamtheit spekulativ zu
durchdringen“. Eine falsche Philosophie wird unweigerlich zu
einer falschen Theologie führen.
Zitieren
wir zum Abschluss als Zeugen den heiligen Papst Pius X. aus seiner
Enzyklika Pascendi dominici gregis vom 8. September
1907. Darin wandte sich der Papst gegen den
„Modernismus“ und stellte eben diesen Zusammenhang
fest: eine falsche Philosophie als Grundlage der modernistischen
Irrlehren, die er das „Sammelbecken aller
Häresien“ nannte. Darum verordnete Pius X. folgendes
Heilmittel: „Was also zunächst die Studien
angeht, so wollen und verordnen Wir in aller Form, dass die
Scholastische Philosophie zur Grundlage der kirchlichen Studien gemacht
werde. [...] Es geht in der Hauptsache um
folgendes: Wenn Wir die Scholastische Philosophie als Richtschnur
vorschreiben, so verstehen Wir darunter vor allem diejenige, welche der
heilige Thomas von Aquin gelehrt hat; was immer über dieselbe
von Unserem Vorgänger bestimmt worden ist: alles das soll, so
verfügen Wir, in Kraft bleiben; und, soweit nötig,
erneuern und bekräftigen Wir es, und Wir geben den Auftrag,
dass dies von allen genau beobachtet werde. [...] Die
Lehrer aber ermahnen Wir, sie sollen heilig daran festhalten, dass man
besonders auf dem Gebiete der Metaphysik nie ohne großen
Schaden vom Aquinaten abweicht. Auf dieser philosophischen Grundlage
soll man dann mit größter Sorgfalt das
Gebäude der Theologie errichten.“[8]
Leider
ist heute die große Mehrzahl der Theologen –
darunter auch Kardinal Ratzinger und der Papst – von der
Metaphysik des Aquinaten abgewichen. Der Schaden ist
tatsächlich beträchtlich! Wir wollen diesen Fehler
nicht wiederholen und deshalb bei unserer Darlegung der
Erbsündenlehre getreulich den Ausführungen des
„engelgleichen Lehrers“ folgen.
Wir
richten uns dabei nach seinem „Standardwerk“, der
„Summa theologica“, und zwar dem ersten Teil des
zweiten Teiles, der Ia IIae. Für unser Thema relevant sind
hier die vier Quaestiones 81-85, die nacheinander folgende Themen
behandeln: 1. Gibt es überhaupt so etwas wie eine
Erbsünde? Kann eine Sünde auf andere Menschen
übergehen und inwieweit? (q.81) 2. Worin besteht das
Eigentliche, das Wesen der Erbsünde? (q.82) 3. Wo genau im
Menschen hat die Erbsünde ihren „Sitz“?
(q.83) 4. Welches sind die Wirkungen oder Folgen der Erbsünde?
(q.85) (q.84 spricht über den Zusammenhang der einzelnen
Sünden untereinander und ist für unser Thema weniger
von Belang.)
Beim
zweiten Punkt werden wir es nötig haben, einen kleinen Exkurs
einzuschalten und auf den ersten Teil der Summa des heiligen Thomas
zurückzugreifen. Denn um das Wesen der Erbsünde zu
verstehen, müssen wir einen genauen Begriff von der
„Urgerechtigkeit“ haben, also dem
ursprünglichen Zustand des Menschen vor dem
Sündenfall. Das entnehmen wir der I q.95 (und
folgende).
Die Quaestiones seiner Summa, in denen der heilige Thomas
einzelne Fragen behandelt, sind ihrerseits wieder in mehrere Artikel
zerlegt, um die jeweiligen Aspekte der Frage auszuleuchten. Ein solcher
Artikel beginnt stets mit einer gewissen Anzahl von Einwänden,
die die eingangs gestellte Frage zu widerlegen scheinen.
Der
erste Einwand in q.81 a.1 lässt sich salopp etwa so
formulieren: Was kann ich für die Sünden meiner
Vorfahren? Ist es also nicht gemein, eine Sünde zu
„erben“, für die ich gar nichts kann? Der
heilige Thomas formuliert natürlich eleganter. Er zitiert
sogar die Heilige Schrift (Ez 18,20): „Der Sohn
soll nicht an der Schuld seines Vaters tragen.“ Das
ist sicher auch das, was wir zunächst ganz spontan gegen die
Erbsünde einzuwenden hätten.
Dagegen
setzt nun der Doctor angelicus die
Autorität des heiligen Paulus, der im Römerbrief
schreibt, dass „durch einen einzigen Menschen die
Sünde in die Welt eintrat“ (Röm
5,12). Dies, so erklärt uns Thomas, könne nicht im
Sinn bloßer Nachahmung verstanden werden, denn
schließlich heiße es im Buch der Weisheit:
„Aber durch des Teufels Neid kam der Tod in die
Welt“ (Weish 2,24). Also bleibe nur übrig, dass die
Sünde in die Welt eintrat durch den Ursprung oder die
Abstammung von jenem ersten Menschen. (Wir sehen hier, nebenbei
bemerkt, wie beschlagen der heilige Thomas in der Heiligen Schrift war.
Es war durchaus üblich für einen mittelalterlichen
Theologen, die Schrift beinahe von vorne bis hinten auswendig zu
kennen. Dies ist also nicht erst eine Errungenschaft Martin Luthers.)
Doch
nun beginnt erst die eigentliche Stärke des Aquinaten. Im
Corpus des Artikels beginnt er, die Frage eingehend zu untersuchen, und
zwar mit den Mitteln der vom Glauben erleuchteten Vernunft, basierend
auf den Prinzipien der wahren Philosophie (weshalb diese ja auch so
wichtig ist!). Dabei nimmt er den Ausgangspunkt beim katholischen
Glauben und sagt, dass wir gemäß diesem daran
festhalten müssen, dass die Sünde des ersten Menschen
durch den Weg der Abstammung auf die Nachkommen übergehe,
weshalb denn auch die Kinder schon alsbald nach ihrer Geburt zur Taufe
getragen würden, um sie von jeder Schuld reinzuwaschen. (Es
ist bemerkenswert, dass der Heilige hier die Praxis der Kirche als
Argument für den Glauben anführt. Bei
Häretikern beobachten wir immer das Umgekehrte: Kritik an der
Praxis der Kirche aus ihren falschen Glaubensprinzipien heraus.) Als
weitere Autorität nennt er den heiligen Augustinus, der sich
in diesem Sinn gegen die Häresie der Pelagianer gewandt hat.
(Beachten wir, dass Thomas die Kirchenväter, allen voran den
heiligen Augustinus, nicht nur sehr gut kannte, sondern seine Theologie
auch in hohem Maße auf deren Schriften gründete.
Auch hier besteht zu Unrecht die Ansicht, die Kirchenväter
seien im Mittelalter ganz in Vergessenheit geraten und erst Luther habe
Augustinus „wiederentdeckt“.)
Jetzt
aber soll, ausgehend von jenem feststehenden Glaubenssatz, versucht
werden zu verstehen, wie das denn möglich sei, dass die
Sünde des Stammvaters auf alle Nachkommen
übergegangen ist. Dazu referiert unser Doctor
zunächst einige Lösungswege, die bereits von anderen
eingeschlagen wurden. Da gäbe es einige, die sagen, dass mit
der Zeugung auch die Seele übertragen werde; die Seele aber
sei der Sitz der Sünde, und so käme die erste
Sünde mit der Seele vom Stammvater zu seinen Nachkommen.
Andere wiederum, die dies als irrig zurückwiesen,
würden sagen, dass die Seele freilich nicht
übertragen werde, wohl aber körperliche Defekte, und
so werde indirekt auch die Sünde mit übertragen, weil
ja die Seele immer dem Körper entsprechen würde:
defekter Körper – defekte Seele.
Beide
Wege nennt der heilige Thomas unzulänglich. Denn, so sagt er,
gesetzt den Fall, dass tatsächlich körperliche
Defekte von den Eltern auf die Nachkommen übertragen werden,
die ihrerseits seelische Defekte im Gefolge haben (wie dies ja durchaus
vorkommen kann und auch immer wieder vorkommt), so hat doch ein solcher
Defekt nichts Schuldhaftes an sich. Denn zum Wesen der Schuld
gehört immer das Willentliche. Zu dem, was ich von Geburt an
besitze, habe ich aber willentlich nichts beigetragen, also keine
Schuld. Dasselbe gälte sogar, so Thomas, wenn bei der Zeugung
die Seele übertragen würde. Denn auch dann
könnte ich ja nichts dafür, eine solche Seele
bekommen zu haben.
Daher
also muss ein anderer Weg beschritten werden, nämlich der,
dass alle Menschen, die von Adam abstammen, gewissermaßen als
ein Mensch betrachtet werden können, insofern sie
nämlich alle dieselbe Natur besitzen, die sie von jenem ersten
Menschen bekommen haben. So wie ja auch in der bürgerlichen
Gesellschaft jene, die zu einer Gemeinschaft gehören,
gleichsam wie ein Leib behandelt werden, die Gemeinschaft aber wie ein
Mensch.
Halten
wir an diesem überaus wichtigen Punkt kurz inne, um uns das
ganz klar zu machen. Im Grunde ist dies eine simple Tatsache, die wir
auch aus dem bürgerlichen Recht kennen. Man behandelt dort
eine Gemeinschaft mehrerer Personen (z.B. einen Verein) als eine
„juristische Person“. Mit dieser Realität
leben und handeln wir täglich. Ein Fußballverein
beispielsweise gewinnt (oder verliert) als eine Mannschaft. Es gewinnt
nicht nur der einzelne Spieler, der die Tore geschossen hat. Und wenn
eine Mannschaft gewinnt, z.B. die deutsche Nationalmannschaft, dann
heißt es wiederum nicht: „Die elf Nationalspieler
haben gewonnen“, sondern: „Wir haben
gewonnen“ oder „Deutschland hat
gewonnen“. Ganz Deutschland tritt hier
gewissermaßen als eine Person auf, die durch ihre Vertreter,
die Nationalmannschaft, gewonnen hat.
Dasselbe
gilt natürlich in der Politik. Wenn ein Bundeskanzler, ein
Präsident, ein Minister als gewählter, offizieller
Vertreter seines Staates etwas unternimmt, dann ist es nicht mehr der
Privatmann, der dies tut, dann ist es der Staat selbst, der hier
handelt, das ganze Volk als Einheit. Darum kann auch ein Volk als
Ganzes Schuld auf sich laden, ohne dass sich jeder einzelne verschuldet
haben muss. Hier handelt es sich nicht um
„Kollektivschuld“, sondern um die Schuld eines
Staates als Volkskörper, als moralische Person. Das ist immer
dann der Fall, wenn die rechtmäßigen, offiziellen
Vertreter dieses Volkes in dieser Eigenschaft schlecht handeln. So hat
etwa das deutsche Volk sicherlich Schuld auf sich geladen, als sein
offizieller „Führer“ im Namen Deutschlands
seine Verbrechen beging. So hat aber auch das Volk der Juden Schuld auf
sich geladen, als seine offiziellen Vertreter, die Hohenpriester und
Schriftgelehrten, den Sohn Gottes ans Kreuz auslieferten.
Umso
mehr trifft dies zu auf die Menschheit als Ganze, wofür der
heilige Thomas auch die Autorität eines antiken Philosophen
anzuführen weiß, nämlich Porphyrius,
der sagt, dass „durch die Teilnahme an der selben
Art mehrere Menschen ein Mensch sind“. Diese Lehre,
die, wie wir sehen, ganz der philosophia perennis entstammt,
ist unerlässlich zum Verständnis nicht nur der
Erbsünde, sondern auch von deren positivem Kontrapunkt, der
Erlösung. Tatsächlich werden wir nämlich der
Erlösung auf ganz ähnliche Weise teilhaftig wie der
Erbsünde: hier durch die natürliche Mitgliedschaft am
Menschengeschlecht, dort durch die übernatürliche
Mitgliedschaft an der erlösten Menschheit, der Kirche; hier
durch die Tat unseres Stammvaters, dort durch die Erlösungstat
des „neuen Adam“, Christus. Diesen Bezug stellt
schon der heilige Paulus her: „Denn wie in Adam
alle sterben, werden in Christus auch alle lebendig gemacht
werden“ (1Kor 15,22).
Eine
Ekklesiologie wäre undenkbar ohne die Lehre vom
„mystischen Leib“ Christi[9]. Diese Lehre besagt,
dass wir alle durch die Taufe Glieder sind am einen Leib der Kirche,
deren Haupt Christus selber ist: „Ihr aber seid
Christi Leib und im einzelnen Glieder“ (1Kor 12,27).
Dadurch
fließen uns alle Wohltaten zu, die Christus als Haupt der
Kirche verdient hat, so als hätten wir sie uns selber
erworben. Dies ist also nichts anderes als das ins Positive gewendete
Spiegelbild der Erbsünde. Dies mag uns im voraus schon einmal
trösten, wenn wir uns jetzt wieder dem negativen Vorbild
zuwenden.
Der
heilige Thomas wendet dieses Bild nun auf die Menschheit an und sagt,
dass alle Menschen, die von Adam abstammen, gleichsam als
„viele Glieder eines Leibes“ aufgefasst werden
könnten. „Die Handlung nämlich eines
Gliedes des Körpers, z.B. der Hand, bezieht ihr Willentliches
nicht vom Willen der Hand selbst, sondern vom Willen der Seele, die
eigentlich alle Glieder bewegt. Daher wird ein Mord, den die Hand
begeht, nicht der Hand als Sünde angerechnet, wenn man die
Hand als solche, unabhängig vom Körper betrachtet,
sondern insofern sie ein Teil des Menschen ist, der vom obersten
Bewegungsprinzip im Menschen [= der Seele] bewegt wird. So ist auch die
Unordnung, die sich in jenem Menschen befindet, der von Adam abstammt,
nicht eine willentliche aufgrund seines eigenen Willens, sondern
aufgrund des Willens des ersten Menschen, der durch die Bewegung der
Fortpflanzung gleichsam alle bewegt, die von ihm ihren Ursprung nehmen,
so wie der Wille der Seele alle Glieder zur Handlung bewegt.“
Sehr
schön ist hierin eingefangen die Besonderheit der
Erbsünde, die eben nicht eine Sünde des einzelnen
Menschen ist, sondern eine Sünde gewissermaßen der
Menschheit als Ganzer, begangen durch ihren offiziellen Vertreter,
Adam. Darum werden wir dieser Sünde auch nicht teilhaftig
durch eigene Schuld, sondern durch unsere Zugehörigkeit zur
Menschheit, durch unsere Abstammung von Adam.
„Daher
wird diese Sünde, die so vom Stammvater auf die Nachkommen
übertragen wird, Erbsünde (peccatum originale)
genannt, so wie eine Sünde, die von der Seele auf die Glieder
des Leibes übertragen wird, Tat-Sünde (peccatum
actuale) heißt. Und gleich wie eine
Tatsünde, die durch irgendein Glied begangen wird, nicht eine
Sünde jenes Gliedes ist, außer insofern dieses Glied
Teil des betreffenden Menschen ist, weshalb sie auch
persönliche Sünde genannt wird (peccatum
humanum), so ist die Erbsünde keine Sünde
dieser Person, außer insofern diese Person ihre Natur vom
Stammvater empfangen hat. Daher wird sie auch Natur-Sünde (peccatum
naturae) genannt, gemäß Eph 2,3:
‚Wir waren von Natur aus Kinder des
Zornes.’“
Halten
wir hier diese zwei Begriffe fest: Die persönliche
Sünde, die wir selbst, durch eigene Schuld begehen;
und die Erbsünde, die wir ohne
persönliches Verschulden, durch Teilhabe an der menschlichen
Natur mit dieser von unserem Stammvater empfangen, also
„geerbt“ haben.
Nachdem
dies alles nun im „corpus“ des Artikels
geklärt ist, antwortet der heilige Thomas von hier aus auf die
eingangs gestellten Einwände. Uns interessiert
natürlich besonders seine Antwort auf den Einwand Nr. 1, den
wir oben genannt hatten: „Der Sohn soll nicht an der Schuld
seines Vaters tragen“ (Ez 18,20). Damit ist gemeint, so der
Aquinate, dass der Sohn nicht für die Sünden seines
Vaters bestraft wird, außer wenn er an dessen Schuld Anteil
hat. Die Schuld des Vaters aber wird auf den Sohn übertragen
einmal durch die Abstammung – die Erbschuld nämlich,
die ja eine Schuld der Natur ist und daher stets vom Vater auf den Sohn
übergeht – und zum anderen durch Nachahmung, und das
betrifft dann die persönlichen Sünden. (Der heilige
Thomas erweist sich hier ganz nebenbei auch als guter Psychologe, der
sehr genau weiß, wie wichtig das Beispiel der Eltern
für ihre Kinder ist.)
In
Artikel 2 derselben Quaestio erörtert der heilige Thomas die
Frage, in welchem Umfang wir Sünden der Eltern erben
können. Sehr interessant und aufschlussreich für sein
Denken ist seine Antwort auf die eingangs gestellten Einwände
(auf die wir jetzt nicht im einzelnen eingehen wollen). Danach wollte
es nämlich so erscheinen, als gingen auch andere
Sünden der Vorfahren auf ihre Nachkommen über. Die
Antwort des engelgleichen Lehrers: „Das Gute hat mehr die
Eigenschaft, sich zu verströmen, als das Schlechte. Die
Verdienste unserer nächsten Vorfahren werden aber nicht an die
Nachkommen weitergegeben, also umso weniger die
Sünden.“ Für Thomas ist eben das Gute die
eigentliche Wirklichkeit, das Übel nur ihr schwarzer Schatten.
Bei
der Untersuchung dieser Frage greift der Aquinate wiederum auf die
Philosophie zurück, und zwar auf die Unterscheidung zwischen
Art und Individuum. Er sagt, dass der Mensch zwar wieder einen Menschen
zeugt, derselben Art also, jedoch ein anderes Individuum. Daher wird
das, was zum Individuum gehört wie die personalen Handlungen
mit all ihren Begleiterscheinungen, nicht von den Eltern auf die Kinder
übertragen. Ein Wissenschaftler beispielsweise kann seine
erworbenen Kenntnisse nicht seinen Kindern vererben (auch wenn dies
bisweilen sicher sehr vorteilhaft wäre). Übertragen
wird nur das, was zur Natur der Art gehört, insofern nicht ein
natürlicher Defekt vorhanden ist. So wird ein Mensch mit zwei
Augen eben wieder einen Menschen mit zwei Augen zeugen, wenn nicht ein
Defekt dies verhindert.
Und
wenn die Natur stark ist, so der heilige Thomas weiter, dann werden
auch einige individuelle Eigenschaften an die Nachkommen weitergegeben,
die der natürlichen Beschaffenheit angehören, wie
z.B. Geschicklichkeit des Körpers, geistige Begabung etc.,
rein persönliche jedoch in keiner Weise.
Nun
gibt es jedoch Dinge, die zu einer Person als solcher gehören,
und andere, die ihr gnadenhaft zukommen. So gibt es ebenfalls bei der
Natur Eigenschaften, die ihr als solcher zukommen (z.B. dass der Mensch
eben zwei Augen hat), und andere, die ihr als Gnade geschenkt werden.
Und auf diese Weise war die ursprüngliche Gerechtigkeit ein
Gnadengeschenk, das der ganzen menschlichen Natur in Gestalt ihres
Stammvaters von Gott verliehen wurde. Diese aber hat Adam verloren
durch den Sündenfall. Daher wird, ebenso wie sonst die
Urgerechtigkeit mit der Natur weitergegeben worden wäre, nun
die entgegengesetzte Unordnung übertragen. Andere,
persönliche Sünden, seien es solche des Stammvaters
oder anderer Vorfahren, verderben jedoch nicht die Natur als solche,
sondern nur die der betreffenden Person, werden also nicht an die
Nachkommen weitergegeben.
Damit
können wir nun auch auf unseren oben genannten, salopp
formulierten Einwand antworten. Nein, es ist nicht ungerecht, jene
Sünde zu erben. Denn erstens erben wir nur diese eine
Sünde, die eben unser Stammvater als Vertreter des gesamten
Menschengeschlechtes begangen hat, und zweitens ist dies nur die
Schattenseite von dem, was wir eigentlich hätten erben sollen,
nämlich der Urgerechtigkeit in all ihrer Vollkommenheit und
Schönheit. Und ein solches Erbe hätten wir uns sehr
wohl gefallen lassen, ohne dass irgendeiner es für ungerecht
gefunden hätte, da er es sich doch nicht selbst verdient hat.
Wir hätten nur das Verdienst unseres Stammvaters geerbt, so
erben wir jetzt eben sein Missverdienst. Das ist keineswegs
ungerechter. Überdies haben wir ja die Möglichkeit,
dies wieder gutzumachen durch die Taufe und den Glauben an unseren
Herrn Jesus Christus. Auch hier treten wir nur ein in das Erbe, das uns
Jesus Christus als neuer Adam erworben hat.
Wie
genau unser eigentliches Erbe, die
„Urgerechtigkeit“ ausgesehen hätte, werden
wir in unserem Exkurs betrachten.
Es
bleibt uns hier zum Schluss noch die Frage zu klären, wer von
der Erbsünde eigentlich alles betroffen ist. Sind es alle
Menschen? Im Zusammenhang damit werden wir dann noch auf zwei
Spezialfragen einzugehen haben, die gerade für uns heute recht
interessant und aufschlussreich sind.
Im
Artikel 3 seiner Quaestio zitiert der heilige Thomas wiederum die
Autorität der Heiligen Schrift, genauer den heiligen Paulus,
der in seinem Römerbrief schreibt, dass „auf alle
Menschen der Tod überging, weil alle
sündigten“ (Röm 5,12). Im Anschluss daran
stellt er klipp und klar fest, dass es gemäß dem
katholischen Glauben unumstößlich festzuhalten ist,
dass alle Menschen – außer Christus –,
die von Adam abstammen, sich auch die Erbsünde zugezogen
haben. Andernfalls nämlich sei die allgemeine
Erlösungsbedürftigkeit durch Christus nicht mehr
gegeben, was eindeutig ein Irrtum wäre. (Wie wir seit dem
Dogma Papst Pius’ IX. aus dem Jahr 1854 sicher wissen, ist
auch die Gottesmutter durch ein einzigartiges Privileg als die
„Unbefleckte Empfängnis“ vor dem Fluch der
Erbsünde bewahrt geblieben. Allerdings geschah dies
gewissermaßen im Vorausgriff auf die Verdienste Christi,
weshalb hier kein Widerspruch besteht zur allgemeinen
Erlösungsbedürftigkeit aller Menschen durch den
einzigen Erlöser Christus. Dieses Faktum war Thomas noch nicht
bekannt, weshalb er auch bei Maria von einem ursprünglich
erbsündlichen Zustand ausging, der allerdings gleich nach der
Empfängnis behoben worden sei.)
Eine
vernünftige Erklärung dieser aus dem Glauben
bekannten Tatsache können wir aus dem oben bereits Gesagten
entnehmen, dass nämlich die Ursünde auf die anderen
Menschen übergeht wie die persönliche Sünde
von der Seele auf die Glieder. Alle von Adam durch Zeugung abstammenden
Menschen haben auf diese Weise die Erbsünde empfangen.
Hier
erhebt sich nun die Frage, ob es denn nicht Menschen gibt oder geben
kann, die nicht von Adam abstammen und daher nicht von der
Erbsünde infiziert sind. Im Zuge der neuzeitlichen
Evolutionslehre gibt es ja etliche
„Evolutionisten“, die behaupten, der
„homo sapiens“ habe sich gleichzeitig an
verschiedenen Orten entwickelt. Eine solche Lehre wurde schon von Papst
Pius XII. in Humani generis eindeutig abgewiesen: „Denn
die Christgläubigen können sich nicht einer Meinung
anschließen, deren Anhänger entweder behaupten, dass
es entweder nach Adam hier auf Erden wirkliche Menschen gegeben habe,
welche nicht von ihm, als dem Stammvater aller, auf dem Weg der
natürlichen Zeugung abstammen; oder aber, dass
‚Adam’ eine Menge von Stammvätern
bezeichne. Denn es wird auf keine Weise klar, wie eine derartige
Ansicht in Übereinstimmung gebracht werden könnte mit
dem, was die Quellen der geoffenbarten Wahrheit und die Akten des
Lehramts der Kirche über die
‚Erbsünde’ sagen: dass dieselbe aus der
wirklich begangenen Sünde des einen Adam hervorgeht, und dass
sie durch die Geburt auf alle überging, und jedem einzelnen
innewohnt und zu eigen ist.“[10]
Ein
zweites Problem ergibt sich aus der modernen Gentechnologie: Was
wäre etwa mit einem „geklonten“ Menschen,
der eben nicht auf dem Weg der natürlichen (oder auch
künstlichen) Zeugung von Adam abstammt? Der heilige Thomas hat
auch diese Frage schon behandelt, und zwar in Artikel 4. Dort
heißt es, dass die Erbsünde auf die Nachkommen
übergeht, insoweit sie vom Stammvater
„bewegt“ werden durch die Zeugung – so
wie eben auch die Glieder des Leibes von der Seele zur
persönlichen Sünde bewegt werden. Dazu aber ist der
Same notwendig, der die Zeugung bewirkt. Mithin geht die
Erbsünde nur auf jene Menschen über, die durch
Zeugung – egal ob natürliche oder
künstliche – aus männlichem Samen
entstehen. Würde ein Mensch auf andere Weise erzeugt, so
würde er sich die Erbsünde nicht zuziehen.
Das
betrifft natürlich zunächst unseren Herrn Jesus
Christus selbst, der ja nicht auf dem Weg menschlicher Zeugung
entstanden ist, sondern wunderbarerweise durch den Heiligen Geist
empfangen wurde. Schon von daher war er von der Erbsünde frei.
Von Bedeutung wäre dies aber auch für den Fall, dass
es tatsächlich gelänge, einen Menschen zu
„klonen“, ohne dass dazu männlicher Same
vonnöten wäre. Ein solcher Mensch wäre
demnach tatsächlich ohne Erbsünde. Vielleicht ist
dies sogar der letzte Beweggrund hinter jenen Genexperimenten, dass man
Gott nicht nur als Schöpfer, sondern auch noch als
Erlöser überflüssig machen will. Sollte das
Experiment gelingen, so werden Dogmatiker und Moraltheologen ein
schweres Problem zu lösen haben.[11] Wahrscheinlicher jedoch
ist, dass Gott den Erfolg verhindern wird.
Der
letzte Artikel dieser Quaestio dürfte vor allem die heutigen
Feministinnen interessieren, behandelt er doch die Frage, wer denn nun
letztlich an der Erbsünde schuld sei, Adam oder Eva. Die
Antwort können wir uns nach dem bisher Gesagten bereits selbst
geben. Denn wenn die Erbsünde auf dem Weg der Zeugung vom Mann
übertragen wird, dann kann es nur Adam gewesen sein, dem wir
sie zu verdanken haben. Tatsächlich schreibt der heilige
Thomas: „Wenn Adam nicht gesündigt hätte,
sondern nur Eva, dann hätten sich ihre Kinder die
Erbsünde nicht zugezogen. Das Gegenteil wäre der Fall
gewesen, wenn zwar Adam gesündigt hätte, aber Eva
nicht.“
Also
Wasser auf die Mühlen aller
„Frauenbewegten“: omne malum a viro?
Einerseits ja, andererseits aber ist dies nur die Kehrseite einer
anderen Lehre, die dieselben Frauen gar nicht so gerne hören:
Adam war das Haupt des Menschengeschlechtes, nicht Eva. Der Mann ist
das Haupt, nicht die Frau.
Quaestio
82 stellt nun die entscheidende Frage nach dem Eigentlichen, dem Wesen
der Erbsünde. In Artikel 1 gibt uns der heilige Thomas die
Antwort darauf: Die Erbsünde ist ein gewisser
ungeordneter Zustand, der aus einer Störung jener Harmonie
hervorgeht, in der das Wesen der ursprünglichen Gerechtigkeit
bestand. Er vergleicht sie mit einer körperlichen
Krankheit. Diese besteht ebenfalls in einem ungeordneten Zustand des
Körpers, durch den die Ausgeglichenheit gestört wird,
die sonst im Körper herrscht und seine Gesundheit ausmacht.
„Daher“, so der Aquinate, „wird die
Erbsünde auch languor naturae [Krankheit
oder Schwachheit der Natur] genannt.“
In
der Antwort auf den ersten Einwand (ad1) führt Thomas diesen
Vergleich noch ein wenig weiter und sagt: So wie die Krankheit ein
negatives Element hat, nämlich dass sie den Körper
seines Gleichgewichts und damit seiner Gesundheit beraubt, und ein
„positives“ Element, nämlich dass sie die
Körperkräfte durcheinanderbringt; so hat auch die
Erbsünde ihr negatives Element, nämlich dass sie die
Natur ihrer ursprünglichen Gerechtigkeit beraubt, und ein
„positives“, nämlich die damit verbundene
Unordnung in den Seelenkräften.
Dadurch
führt die Erbsünde auch zu einer gewissen Unordnung
in den Handlungen, also zu persönlichen Sünden, so
lesen wir in ad3. Allerdings nicht direkt, sondern indirekt, indem sie
nämlich die Barriere entfernt, die sonst diese
persönlichen Sünden wirkungsvoll verhindert
hätte: die ursprüngliche Gerechtigkeit.
Da
haben wir sie wieder, nun schon zum dritten Mal, diese
„ursprüngliche Gerechtigkeit“, die zu
kennen offensichtlich für das Verständnis der
Erbsünde unerlässlich ist. Darum folgt hier nun unser
wichtiger Exkurs zum Thema: Was ist bzw. war die
„ursprüngliche Gerechtigkeit“ oder auch
„Urgerechtigkeit“ (iustitia originalis)?
Anlässlich
der „Gemeinsamen Erklärung“ zur
Rechtfertigungslehre, die am 31. Oktober 1999 in Augsburg von
Vertretern der Katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbunds
unterzeichnet wurde, schreibt die „Westdeutsche Allgemeine
Zeitung“, im Alltag der Menschen spiele „dieses
wissenschaftliche Thema kaum eine Rolle. Die Auseinandersetzung
über die Rechtfertigung ist viel zu akademisch, ihr haftet
etwas von Haarspalterei und Fundamentalismus an.“
DIE TAGESPOST meint dazu: „Die Frage Luthers, wie
bekomme ich einen gerechten Gott?, treibt kaum noch jemanden um. Die
Sünde und das Sündersein des Menschen, das Heil in
Gott und die Befreiung von der durch die Erbsünde gebrochenen
Natur scheinen Themen vergangener Jahrhunderte zu sein“
(DT vom 3. November 1999, S. 3).
Diese
Haltung des „modernen“ Menschen ist nicht nur
traurig, sondern auch sehr dumm. Wenn wir nun gleich sehen werden, was
die Urgerechtigkeit ist bzw. worin sie bestand, dann werden wir die
gewaltige Tragik ihres Verlustes ermessen können und
begreifen, von welch fundamentalem und vitalem Interesse für
alle Menschen ihre Wiedererlangung ist, also die
„Rechtfertigung“. Ein „wissenschaftliches
Thema“, „viel zu akademisch“?
„Themen vergangener Jahrhunderte“? Von wegen!
Der
heilige Thomas stützt sich für die Lehre von der
Urgerechtigkeit auf Prediger 7,30(29), wo geschrieben steht: „Deus
fecit hominem rectum“, übersetzt etwa:
Gott hat den Menschen recht, aufrecht oder gerecht erschaffen. Diese rectitudo,
die Geradheit oder Gerechtigkeit des Menschen, beschreibt Thomas im
ersten Teil seiner Summa, q.95 a.1, wie folgt: Sie bestand darin,
„dass die Vernunft Gott unterworfen war, der Vernunft jedoch
die niederen Seelenkräfte, und der Leib wiederum der
Seele“. Wir sehen hier sehr schön die Ordnung oder
Harmonie, die der Aquinate auch sinnbildlich ausgedrückt sieht
in der aufrechten Körperhaltung des Menschen: Das Antlitz, in
dem wir den Geist oder die Vernunft ansiedeln, trägt der
Mensch nach oben, Gott zugewandt.
Nun
jedoch, so Thomas weiter, ist es offensichtlich, dass diese
Unterordnung des Leibes unter die Seele und der niederen
Seelenkräfte unter die Vernunft dem Menschen nicht von Natur
aus zukam. Sonst nämlich wäre sie mit der
Sünde nicht verlorengegangen, wie ja auch den Dämonen
ihre natürlichen Eigenschaften nach ihrer Sünde
erhalten blieben (gemäß dem Zeugnis des Dionysius,
De div. nom. Kap.4). Daher war auch jene erste Unterordnung,
nämlich die der Vernunft unter Gott, dem Menschen nicht
natürlich, sondern ein übernatürliches
Gnadengeschenk (denn schließlich kann die Wirkung nicht
vorzüglicher sein als die Ursache).
Daher
sagt denn auch Augustinus in seinem Gottesstaat (Kap. 13), dass nach
Übertretung des Gebotes, als die Gnade Gottes sie
verließ, die Stammeltern sich sofort ihrer Nacktheit
schämten. „Sie fühlten
nämlich die Regungen ihres ungehorsamen Fleisches als die
gerechte [angemessene] Strafe ihres eigenen
Ungehorsams.“
Das
also war die ursprüngliche Gerechtigkeit: ein Gnadengeschenk
Gottes an die Menschen, das ihre Vernunft Gott unterordnete und damit
die vollkommene Ordnung auch im Menschen selbst bewirkte. Wir
können uns das vorstellen am Vergleich mit einer Gliederpuppe
oder Marionette. Solange diese mit ihren Fäden an der Hand des
Puppenspielers hängt, behält sie ihre Gestalt und
Form. Schneidet man sie ab, so fällt sie in sich zusammen.
Ähnlich müssen wir uns den Verlust der
Urgerechtigkeit vorstellen.
Werfen
wir kurz einen Blick auf all das, was uns mit dieser Gerechtigkeit
zusammen verloren gegangen ist, damit wir den Schaden besser ermessen
können. Im Hinblick auf den Verstand beispielsweise war der
Mensch im Urzustand zu einer Gotteserkenntnis fähig, die der
heilige Thomas als etwa in der Mitte zwischen unserer jetzigen
Erkenntnis und jener in der himmlischen Heimat, also der direkten
Gottesschau, kennzeichnet (I q.94 a.1). Wir stünden alle
haushoch über den höchsten Mystikern! Auch
hätte es keine Irrtümer oder Täuschungen
gegeben (a.4). Zwar hätten wir – im Gegensatz zu
Adam und Eva, die alles bereits wussten – lernen
müssen, dies wäre jedoch ohne jede Schwierigkeit vor
sich gegangen (q.101 a.1), also ohne lästiges Üben
und Vokabeln-„pauken“ und dergleichen (und ohne
alles wieder zu vergessen!).
Zwar
hätten wir auch Leidenschaften besessen, allerdings nur
solche, die das Gute betreffen, wie Liebe und Freude (also keinen
Schmerz, keine Furcht, keine Trauer), und eine ruhige und
zuversichtliche Sehnsucht und Hoffnung auf Güter, die wir
einmal besitzen werden (also nicht dieses drängende, brennende
und ungeduldige Verlangen). Noch ein weiterer wesentlicher Unterschied
bestand darin, dass die Leidenschaften im Urzustand ganz der Vernunft
unterworfen waren. Es gab also keine ungewollten Regungen des Hungers,
des Geschlechtstriebes, des Zornes (ohnehin nicht!) usw. (q.95 a.2).
Hinzu kamen noch besondere Gaben wie die Unsterblichkeit (q.97 a.1) und
die Leidensunfähigkeit (a.2).
Allerdings
– und hier müssen wir einer falschen,
sozialistischen Utopie wehren – wären auch im
Zustand der Urgerechtigkeit nicht alle Menschen gleich gewesen.
Unterschiede hätte es gegeben schon allein aufgrund des
Geschlechtes (Feministinnen hört!) sowie des Alters. Aber auch
in Tugend und Wissen hätte Ungleichheit bestanden, und zwar
wegen des freien Willens des Menschen, wodurch sich der eine eben mehr
und der andere weniger an Tugend oder Wissen erworben hätte.
Weitere Unterschiede hätten das Körperliche
betroffen, dass nämlich einige kräftig und andere
weniger kräftig, einige größer und andere
kleiner, einige schöner und andere weniger schön
gewesen wären usw. (q.96 a.3).
Noch
ein wichtiger, anti-sozialistischer Umstand: Selbst im Stand der
Urgerechtigkeit hätte es eine Herrschaft von Menschen
über andere Menschen gegeben. Freilich nicht eine Herrschaft
der Sklaverei, sondern eine freie. Der Unterschied ist der (und hier
stoßen wir wieder auf die philosophia perennis),
dass im einen Fall das Wohl des Herrn im Mittelpunkt steht (der Sklave
dient dem Wohl seines Herrn), das andere Mal aber das Allgemeinwohl
oder das Wohl des Untergebenen (so dient etwa der Staatslenker dem
Allgemeinwohl, der Bergführer dem Wohl seines Kunden).
Letzteres wäre auch im Paradies der Fall gewesen. Denn zum
einen ist der Mensch von Natur aus ein soziales Wesen (Aristoteles im
Gegensatz zur modernen Philosophie etwa eines Hobbes oder Rousseau!).
Ein Gemeinschaftsleben vieler ist aber nicht zu verwirklichen, wenn
nicht einer da ist, der alles auf das Gemeinwohl hinlenkt.
„Viele nämlich streben nach vielem, einer aber nach
einem; weshalb denn der Philosoph [Aristoteles!] sagt, dass immer dann,
wenn vieles auf eines hingeordnet wird, ein oberstes Leitprinzip da
sein muss“ (q.96 a.4). Zum anderen wäre es durchaus
unangemessen, wenn jemand, der an Wissen oder Tugend überlegen
ist, dies nicht zum Nutzen der anderen fruchtbar machen würde.
1 Petr 4,10: „Dient einander - jeder mit der Gnadengabe, die
er empfing - als gute Verwalter der vielgestaltigen Gnade
Gottes!“ Und der heilige Augustinus schreibt im
„Gottesstaat“ (Kap. 19), dass „die
Gerechten nicht aus Machtgier herrschen, sondern aus
Pflichtgefühl Beistand leisten. Das nämlich schreibt
die natürliche Ordnung vor, so hat Gott den Menschen
geschaffen.“ Die Sklaverei aber ist Folge der Sünde.
Sage
noch einmal einer, dass es hier um abstrakte Fragen geht, die uns
Heutige nicht betreffen!
Die
Urgerechtigkeit lässt sich also als eine Art
„Herrschaft“ zusammenfassen: Die Herrschaft des
Geistes über die Leidenschaften, der Seele über den
Leib, ja des Menschen über die ganze übrige
Schöpfung, denn selbst die Tiere und jede übrige
Kreatur hätte dem Menschen gehorcht (q.96 a.1,2). Alles also,
was uns heute so viel Mühe macht, was wir nur mit viel Plage,
Übung, Arbeit und Training halbwegs zuwege bringen,
wäre problemlos gegeben: Jeder Mensch ein Spitzensportler, ein
Musikvirtuose, ein Tierdompteur, ein Muster an Tugend, ein Genie... All
das als Folge der ersten, gnadenhaften Unterwerfung des menschlichen
Geistes unter Gott. Und auch hier: Alle Menschen wären fromme,
eifrige, glückliche Beter; niemand müsste zum Gebet
oder sonstigen frommen Übungen gezwungen werden...
Kein
Wunder, dass die Heilige Schrift die ewige Seligkeit wieder unter dem
Bild der Herrschaft fasst: „Nacht wird nicht mehr
sein, und man braucht nicht das Licht einer Lampe oder das Licht der
Sonne; denn Gott, der Herr, wird leuchten über ihnen, und sie
werden herrschen in alle Ewigkeit“ (Offb 22,5). Es
ist klar, dass diese Herrschaft nicht wiederhergestellt werden, eine
Rückführung in den Zustand der Urgerechtigkeit, also
eine Rechtfertigung, nicht anders erfolgen kann als über die
Wiederherstellung jener ersten, gnadenhaften Unterwerfung des Geistes
unter Gott. Das ist jene Gnade, die wir benötigen, jene Gnade,
die den Menschen wieder „recht“, gerecht oder
heilig macht: die heiligmachende Gnade.
Schließen
wir damit unseren Exkurs und kehren wir zurück zu dem Punkt,
wo wir die Abhandlung verlassen haben.
Nachdem
wir nun also wissen, was jene Urgerechtigkeit ist, können wir
auch besser das Wesen der Erbsünde erfassen. Die Ursache
nämlich der Erbsünde, die ihr formales Element
darstellt, muss das Gegenteil sein zur Ursache der
ursprünglichen Gerechtigkeit, die dieser entgegengesetzt ist.
„Die ganze Ordnung der Urgerechtigkeit jedoch hatte ihren
Grund darin, dass der Wille des Menschen Gott untergeordnet war. Diese
Unterordnung nämlich geschah zuerst und vor allem durch den
Willen, der ja die Aufgabe hat, alle übrigen Kräfte
auf das Ziel hinzulenken. Daher folgte aus der Abwendung des Willens
von Gott die Unordnung in allen übrigen
Seelenkräften“ (IaIIae q.82 a.3).
Das
formale Element in der Ursünde und damit der Erbsünde
ist mithin der Verlust der Urgerechtigkeit, durch die der Wille Gott
unterworfen war. Die Unordnung in den übrigen
Seelenkräften bildet gewissermaßen das materielle
Element. „Und daher ist die Erbsünde zwar materiell
als Begierlichkeit zu fassen (concupiscentia),
formell jedoch als Abfall von der ursprünglichen
Gerechtigkeit.“
Zwei
weitere Aspekte, die der heilige Thomas in der vorliegenden Frage
abhandelt, seien noch kurz erwähnt, nämlich ob es
mehrere Erbsünden gäbe oder nur eine (a.2) und ob
diese in allen Menschen gleich sei oder ob einige mehr oder weniger
davon befallen seien (a.4). Es ist klar, dass es nur eine
Sünde ist, die allerdings natürlich gleichzeitig in
vielen Menschen existieren kann – ist sie doch eine
Sünde des Menschengeschlechtes und nicht der Person. Auch ist
jeder Mensch gleichermaßen von ihr infiziert, nicht der eine
mehr und der andere weniger. Es gibt jedoch Unterschiede aufgrund der
jeweiligen zugrunde liegenden Anlagen der einzelnen Menschen. So wird
etwa ein Mensch, der viele Leidenschaften besitzt, von der
Erbsünde mehr durcheinandergeworfen werden als einer, der
ihrer wenige hat. Auch wird eine Person mit höherer
Verstandesbegabung umso mehr und zu umso schlimmeren Irrtümern
neigen als eine andere, die kein so „großes
Licht“ ist (nicht umsonst waren die Irrlehrer immer
hochintelligente Leute).
(Erzbischof
Lefebvre hat übrigens mehrfach darauf hingewiesen, dass sich
die Erbsünde nicht nur in den Individuen, sondern auch in den
Völkern aufgrund der verschiedenen Charaktere verschieden
auswirkt. Das Wissen um dieses jeweilige „Profil“
ist sehr wichtig für einen Missionar, wenn er erfolgreich
wirken will. Die moderne Mission scheitert schon daran, dass sie zwar
sehr viel Wert legt auf die jeweilige Kultur eines Landes oder Volkes,
nicht aber auf dessen spezifische Schäden, die die
Erbsünde hinterlassen hat. Gerade dort aber hätte
eine wirkungsvolle Missionsarbeit in erster Linie
anzusetzen.)
In
der Quaestio 83 geht es darum, wo die Erbsünde ihren Sitz hat,
d.h. wo genau im Menschen sie steckt, wo der eigentliche
„Krankheitsherd“ liegt. Dabei ist zunächst
zu klären, ob sie im Körper oder in der Seele
anzusiedeln ist. Das ist kein geringes Problem, denn wenn wir sie dem
Leib zuschreiben, stellt sich die Frage, wie denn der Leib als solcher
sündig sein kann. Sünde ist doch immer eine Sache des
Willens, also der Seele. Wenn aber andererseits die Seele
Trägerin der Erbsünde ist, so ergibt sich eine noch
viel größere Schwierigkeit. Die Seele
nämlich wird nicht durch die Zeugung übertragen,
sondern für jeden Menschen eigens neu von Gott geschaffen.
Kann Gott eine sündige Seele erschaffen?
Dieses
Problem soll in Artikel 1 gelöst werden. Dazu unterscheidet
der Aquinate zunächst zwischen Hauptursache,
Instrumentalursache und Subjekt oder Träger (philosophia
perennis!). Er sagt: Die Erbsünde aller Menschen
hatte in Adam ihre Hauptursache (causa principalis),
gemäß Röm 5,12: In ihm haben alle
gesündigt. Im leiblichen Samen aber hat sie ihre
Instrumentalursache (causa instrumentalis), denn
durch die aktive Kraft des Samens wird sie zusammen mit der Natur auf
die Nachkommen übertragen. Ihr Träger oder Subjekt
aber kann nur die Seele sein, nicht das Fleisch (aus o.g. Grund).
Der
heilige Thomas verwendet hier wieder den Vergleich zwischen der
Erbsünde und der persönlichen Sünde. Bei der
persönlichen Sünde bewegt der sündhafte
Wille die übrigen Kräfte, und diese erhalten dabei
Anteil an der Schuld, insoweit sie Träger oder Instrumente der
Sünde werden. So wird etwa ein Wille, der der
Völlerei ergeben ist, die maßlose Gier seines
Appetits sowie Hände und Mund als Instrumente verwenden,
wodurch diese Anteil an der Sünde erhalten. Nichts
Schuldhaftes ist jedoch an der weiteren Tätigkeit des Leibes,
die nicht vom sündhaften Willen gesteuert wird, also etwa an
der Verdauung, die nun beginnt Beschwerden zu machen. Dies
trägt vielmehr bereits den Charakter der Strafe.
„Da
also die Seele Träger von Schuld sein kann, das Fleisch aber
in keiner Weise, darum hat alles, was von der Sünde des
Stammvaters auf die Seele kommt, den Charakter von Schuld, das aber,
was dem Fleisch zukommt, den Charakter der Strafe. So ist also die
Seele Sitz der Sünde, nicht der Leib.“
Wie
ist dies aber nun möglich, da doch Gott die Seele schafft?
Schafft er eine sündhafte, schlechte Seele, ist er also selber
Urheber der Sünde? Darauf antwortet Thomas in ad4, dass die
Ansteckung der Seele in keiner Weise durch Gott erfolgt, sondern durch
die Sünde Adams (Hauptursache) und ihre Übertragung
durch den menschlichen Samen (Intrumentalursache). Allerdings hat die
Eingießung der Seele in den Leib zwei Aspekte: zum einen
Gott, der die Seele eingießt, und zum anderen den Leib, dem
die Seele eingegossen wird. Ihre Befleckung durch die Erbsünde
empfängt die Seele nicht von Gott, der sie eingießt,
sondern vom Leib, dem sie eingegossen wird.
Was
aber? Widerspricht das nicht der Weisheit und Güte Gottes,
eine Seele in einen solchen Leib zu gießen, da er genau
weiß, dass sie dadurch von der Sünde infiziert wird?
Nein, sagt uns der heilige Thomas, denn Gott schaut in seiner Weisheit
mehr auf das Gesamtwohl als auf das Einzelwohl. Und da es nun einmal
der Gesamtordnung des Schöpfung entspricht, dass einem
entsprechenden Leib die entsprechende Seele zukommt, so lässt
Gott diesen Grundsatz nicht außer acht, nur um die Ansteckung
der einzelnen Seele zu verhindern; dies umso mehr, als eine Seele erst
mit und im Leib zu existieren beginnt. Und es ist der Seele auf jeden
Fall besser, so zu existieren als überhaupt nicht, zumal sie
ja mit Hilfe der Gnade der Verdammnis entgehen kann! (ad5)
(Wir
sehen hier die klare und erhabene Sicht des
„mittelalterlichen“ Denkens, von der unsere
„aufgeklärte“ Zeit mit ihrem
sentimentalen, kleinlich-engen Kleben an der subjektiven Befindlichkeit
und Betroffenheit weit entfernt ist.)
Doch
wo nun genau in der Seele müssen wir die Erbsünde
suchen? Ist sie überall oder nur in bestimmten Bereichen? Ist
die Seele überall gleich betroffen, oder in einigen ihrer
Kräfte besonders? Die Antwort darauf gibt uns der heilige
Thomas in Artikel 4. Er bezieht sich (wieder einmal!) auf den heiligen
Augustinus, Gottesstaat, Kap. 14. Dieser schreibt, dass die
Befallenheit durch die Erbsünde am deutlichsten hervortritt in
den ungeordneten Regungen der Geschlechtsteile, die der Vernunft nicht
gehorchen. Jene Glieder aber dienen der Fortpflanzung durch die
Vereinigung der Geschlechter, welche mit einer Lust des Tastsinns
verbunden ist, die wiederum die Begierlichkeit sehr erregt. Daher nun
erstreckt sich die Infektion durch die Erbsünde besonders auf
diese drei Bereiche der Seele: die Geschlechtskraft, die Begehrkraft
und den Tastsinn.
Im
Corpus des Artikels führt Thomas dies noch weiter aus. Er
sagt, dass eine Verderbnis dann Infektion oder Ansteckung genannt wird,
wenn sie auf andere übergeht. Die Verderbnis der
Erbsünde aber geht durch den Akt der Zeugung auf die
Nachkommen über. Daher werden jene Kräfte, die zur
Zeugung beitragen, am meisten von der Ansteckung betroffen sein. Dazu
aber gehören außer der Geschlechtskraft selbst auch
jene, die zu ihr helfen oder beitragen, insbesondere die Lust durch den
Tastsinn und das Begehrvermögen. „Und deshalb
werden, obwohl alle Teile der Seele von der Erbsünde
angegriffen sind, diese drei Seelenkräfte in besonderer Weise
verdorben und infiziert genannt.“
Ich
denke, wir brauchen heute bloß um uns zu blicken um zu
erkennen, wie recht der heilige Thomas damit hat. Was sind die
besonderen Kennzeichen unserer verdorbenen Zeit wenn nicht gerade die
allumfassende Sexualisierung („freie
Sexualität“), die aus dem verdorbenen Tastsinn
rührende Weichlichkeit und die ungezügelte,
überall angestachelte Begierlichkeit (Werbeplakate,
Pornographie...)? Hier hat der Aquinate übrigens noch einen
interessanten Hinweis, denn er antwortet auf den Einwand, ob denn nicht
der Gesichtsinn mehr infiziert sei als der Tastsinn: Nein, denn der
Gesichtssinn ist nicht auf den Geschlechtsakt hingeordnet, es sei denn
durch die entfernte Vorbereitung; durch den Gesichtssinn
nämlich erscheint uns die Gestalt des Begehrenswerten. Die
Lust jedoch vollendet sich im Tastsinn, weshalb denn die entsprechende
Infektion mehr dem Tast- als dem Gesichtssinn zuzuschreiben ist.
(Auch
hier begegnen wir wieder einer klaren Psychologie, die ja heute ganz
„werbewirksam“ überall angewandt wird: die
Begierlichkeit wird erregt durch das Auge, sie vollendet sich aber in
der Tat, in der Unkeuschheit und in der bösen Lust.)
Die
letzte, wichtige Frage, die uns alle betrifft, lautet: Welche
Wirkungen, welche Folgen hat die Erbsünde? Diese Frage ist
entscheidend für die Folgerungen, die wir zu ziehen haben.
Luther etwa hat aus der falschen Beantwortung dieser Frage seine
falschen Konsequenzen gezogen. Er nämlich hat behauptet, die
Natur des Menschen sei durch die Erbsünde ganz und gar
zerstört und verdorben, so dass der Mensch von Natur aus zu
nichts Gutem mehr fähig sei. Heute hingegen begegnen wir meist
der gegenteiligen Auffassung, dass nämlich der Mensch von
Grund auf gut und unverdorben sei (die Lehre des freimaurerischen
Humanismus), also die glatte Leugnung der Erbsünde und ihrer
Folgen (s.o. Donoso Cortés). Die katholische Antwort liegt
– wie immer – in der Mitte: die Natur des Menschen
ist nicht total verdorben, aber sehr wohl verwundet, „vulnerata,
non corrupta“.
Erzbischof
Lefebvre betont in seinem „Geistlichen Wegweiser“
die Wichtigkeit, uns gerade dieser Folgen der Erbsünde bewusst
zu sein: „Das Erwerben der zum Heil unserer Seele notwendigen
Heiligkeit ist keine einfache Sache. Tatsächlich lehrt uns ja
unsere tägliche Erfahrung und die Unterweisung durch die
Kirche, dass die Taufgnade, obwohl sie uns durch die
Eingießung des Heiligen Geistes die heiligmachende Gnade
verleiht und uns von der Erbsünde und von der Anwesenheit des
Teufels befreit, uns nicht von allen Folgen der Erbsünde
befreit. Diese Folgen erklären, warum unser geistliches Leben
die Form eines geistlichen Kampfes annimmt, der das ganze Leben hier
auf Erden dauert. Diese Lehre ist grundlegend und bestimmt auch unser
gesamtes Apostolat. Wir bleiben Kranke und bedürfen des Arztes
unserer Seele und der geistlichen Hilfen, die Er vorgesehen
hat.“[12]
Wie
aber sieht diese Verwundung unserer Natur im einzelnen aus? Der heilige
Thomas führt in seiner Quaestio 85, Artikel 1, das Gleichnis
vom barmherzigen Samariter an bzw. dessen Auslegung durch den heiligen
Beda (wiederum: Heilige Schrift und Kirchenväter!). Beda
nämlich interpretiert dies so, dass jener Mensch, der von
Jerusalem nach Jericho hinabsteigt, nämlich in die Niederung
der Sünde, seiner Gnadengaben beraubt wird und in seiner Natur
verwundet.
Zur
genaueren Untersuchung trifft nun der Doctor angelicus
zunächst eine wichtige Unterscheidung. (Das Vermögen
zur genauen Unterscheidung, also „Kritik“, ist
überhaupt konstitutiv für die Scholastik; leider ist
das moderne Denken dazu kaum noch in der Lage, es ist so recht
eigentlich unkritisch.) Und zwar unterscheidet er in bezug auf die
Natur des Menschen dreierlei: erstens die eigentlichen Grundlagen, die
der Natur als solcher eigentümlich sind, und die von diesen
begründeten Eigenschaften, so etwa die Seele mit ihren
Seelenkräften usw.; zweitens die
naturgemäße Neigung des Menschen zum Guten und zur
Tugend (tatsächlich ist unsere Natur so angelegt!); drittens
kann auch das Geschenk der Urgerechtigkeit als ein Gut der Natur
angesehen werden, wurde es doch dem Stammvater als Geschenk an die
Natur des Menschen verliehen.
Das
erste Gut der Natur nun wird durch die Sünde weder genommen
noch geschmälert. Der Mensch behält also seine Seele
und seinen Leib mit all ihren Kräften, Verstand und freiem
Willen usw. Das dritte Gut der Natur, die Urgerechtigkeit, ging durch
die Sünde der Stammeltern hingegen gänzlich verloren.
Das zweite Gut der Natur jedoch, die natürlich Neigung zur
Tugend, wurde und wird durch die Sünde vermindert. Jede
Handlung des Menschen nämlich bewirkt eine Neigung zu
ähnlichen Handlungen (darauf beruht das Prinzip des
Übens oder Trainings: die ständige Wiederholung
bewirkt eine Neigung oder Geschicklichkeit zu der entsprechenden
Tätigkeit). Durch die Neigung zur einen Seite wird jedoch die
Neigung zu deren Gegenteil verringert. Da die Sünde jedoch der
Tugend entgegengesetzt ist, wird die Neigung zur Tugend durch jede
Sünde verringert. Und dies kann so weit gehen, dass ein Mensch
zum Guten völlig unfähig wird, nicht zwar weil seine
Natur zur Tugend grundsätzlich nicht mehr fähig
wäre, sondern weil er durch wiederholte und immer schwerere
Sünden so viele Hindernisse aufgebaut hat, dass die
natürliche Neigung zur Tugend nicht mehr tätig werden
kann (a. 2). Das gilt sogar für die Verdammten, sagt uns der
heilige Thomas. Auch in ihnen bleibt noch die Neigung zum Guten, denn
sonst hätten sie ja keine Gewissensbisse. Sie können
sie allerdings nicht mehr zur Ausführung bringen, weil ihnen
die entsprechende Gnade fehlt als Strafe der göttlichen
Gerechtigkeit (ad3).
Dies
zu wissen, ist sehr wichtig für unser geistliches Leben. Die
Sünde zu meiden und das Gute zu tun, dieser alte Grundsatz hat
eine sehr tiefe Berechtigung. Worin aber besteht nun die spezifische
Schädigung der Natur, ihre Wunden, die sie durch die
Erbsünde empfangen hat? Darüber unterrichtet uns der
Artikel 3: Durch die Urgerechtigkeit hielt der Geist die niederen
Seelenkräfte in vollkommener Unterwerfung, wie er auch selbst
von Gott in vollkommener Unterwerfung gehalten wurde. Die
Urgerechtigkeit jedoch ging verloren durch die Sünde der
Stammeltern, genauer gesagt Adams. Dadurch wurden die
Seelenkräfte bis zu einem gewissen Grad ihres eigentlichen
Zieles beraubt, ihrer Harmonie, wodurch sie auf die Tugend, auf das
Gute hingeordnet waren. Und diese Beraubtheit wird Verwundung der Natur
genannt (vulneratio naturae).
Nun
unterscheiden wir in der Seele vier Kräfte, die Sitz oder
Träger der Tugend sein können: die Vernunft als Sitz
der Klugheit, der Wille als Träger der Gerechtigkeit, der Mut
als Träger der Stärke und das Begehren als Sitz der
Mäßigkeit. Insofern nun die Vernunft ihrer
Hinordnung auf die Wahrheit verlustig gegangen ist, nennen wir dies die
Wunde der Unwissenheit (vulnus ignorantiae). Der
Wille, der seine Hinordnung auf das Gute verloren hat, trägt
die Wunde der Bosheit (vulnus malitiae). Der Verlust
der Kraft und Stärke, des Mutes zu schwierigen Dingen
heißt Wunde der Schwäche (vulnus
infirmitatis). Das Begehrvermögen, in seiner
Hinordnung auf das Begehrenswerte der Mäßigung durch
die Vernunft beraubt, hat die Wunde der Begierlichkeit (vulnus
concupiscentiae).
Diese
vier Wunden trägt die menschliche Natur schon als solche
infolge der Sünde der Stammeltern. Sie können aber
noch vergrößert oder verschlimmert werden durch die
persönlichen Sünden, denn jede neue Sünde
verdunkelt weiter den Verstand, besonders in bezug auf das praktische
Handeln (und die Gotteserkenntnis!), sie verhärtet den Willen
gegenüber dem Guten, sie macht uns das gute Handeln noch
schwerer und stachelt die Begierlichkeit weiter an. Umgekehrt
können freilich durch die entgegengesetzten
Tugendübungen die Wunden der Seele allmählich
geschlossen und geheilt werden: Durch Akte der Klugheit wird unser
Verstand erhellt, durch gute Werke der Wille dem Guten zugeneigt, durch
mutige Selbstüberwindung die Schwäche
überwunden und durch Übung der Selbstbeherrschung die
Begierlichkeit gezügelt.
Wie
wahr dies alles ist und wie wichtig zu wissen, das bestätigt
uns die Erfahrung, sei es an uns selbst, sei es an anderen. Besonders
Eltern und Erzieher können ein Lied davon singen. Es ist
überaus notwendig, gerade Kinder immer wieder zu belehren,
ihnen die übernatürlichen Wahrheiten
einzuschärfen, ihnen zu erklären, was richtig und was
falsch ist. Man muss sie immer wieder zu guten Werken anhalten, zu
Werken der Gottes- und der Nächstenliebe, muss ihnen
Selbstüberwindung und Selbstbeherrschung beibringen. Wer
andere Erziehungsregeln befolgt, ist auf dem Holzweg.
Bleibt
uns noch übrig, auf die für uns vielleicht
vordergründig am meisten sichtbaren und schmerzlichen Folgen
der Erbsünde einzugehen, den Tod und all die anderen Leiden
und Beschwerden. Der Aquinate zitiert hierzu in Artikel 5 wiederum
„den Philosophen“, also Aristoteles, der in seiner
Physik schreibt, dass jemand, der eine Säule wegzieht, auf
diese Weise indirekt einen Stein bewegen kann, der oben auf der
Säule liegt. Ebenso wurde die Sünde Adams zur Ursache
des Todes und aller übrigen Mängel und
Beschädigungen in der menschlichen Natur, insofern
nämlich durch diese Sünde die Urgerechtigkeit
verloren ging. Denn letztere hatte nicht nur die niederen
Seelenkräfte ohne jegliche Unordnung unter dem Einfluss der
Vernunft gehalten, sondern der ganze Leib stand dadurch ohne Fehler und
ohne Schwäche ganz unter dem Einfluss der Seele. Und daher kam
es durch den Wegfall der Urgerechtigkeit nicht nur zur Verwundung der
menschlichen Natur in ihren Seelenkräften, sondern ebenso zur
Hinfälligkeit des Leibes, dessen Ordnung ebenfalls
durcheinander geriet.
Der
Entzug der Urgerechtigkeit erfolgte jedoch ebenso wie der Entzug der
Gnade zur Strafe. Daher sind der Tod wie auch alle
körperlichen Mängel als Strafen für die
Erbsünde zu sehen.
Ich
denke, es ist uns aus den vorgelegten Betrachtungen klar geworden, wie
genau diese Beschreibung des heiligen Thomas den Zustand der Menschheit
trifft und erklärt. Wir können daraus klar erkennen,
dass jeder religiöse oder politische Heilsweg in die Irre
führen muss, der von einer anderen Grundlage oder Sicht der
Dinge ausgeht.
Den
einzig adäquaten Weg zeigt uns die katholische Kirche. Er
führt über die Taufe, die uns in den mystischen Leib
Christi, die Kirche, eingliedert und uns so zu Gliedern des
„neuen Adam“ und zu Kindern Gottes macht. Damit
verbunden ist die Eingießung der heiligmachenden Gnade, die
uns in den Stand der Gerechtigkeit zurückversetzt, uns aus
Sündern zu Heiligen macht. Freilich ist damit noch nicht alles
gerettet, denn es bleiben uns noch die Folgen der Erbsünde,
die allerdings als solche nichts Sündhaftes an sich haben,
vielmehr den Charakter von Sündenstrafen tragen: die vier
Wunden der Seele, die man auch „fomes peccati“
oder „Zunder“ nennt, weil sich daran nur allzu
leicht die persönliche Sünde entzündet, und
die Leiden und körperlichen Gebrechen, die
schließlich im Tod ihre höchste Zuspitzung finden.
Darum
lehrt uns die Kirche zum einen, gegen unsere Seelenwunden mutig
anzukämpfen, zum anderen die Beschwerden und Leiden geduldig
im Geist der Buße zu ertragen. Wenn wir beides mit Hilfe der
Mittel, die uns die Kirche gibt (besonders Unterweisung, Gebet und
Sakramente) bis an unser Lebensende durchhalten, so werden wir auch von
diesen Folgen der Sünde vollständig, für
immer und endgültig befreit. Dann dürfen wir
eintreten in das neue und ewige Paradies der himmlischen Seligkeit, das
neue Jerusalem, dort wo „der Tod nicht mehr sein
wird, und nicht Trauer und Klage und Mühsal“
(Offb 21,4).
Um
mit dem heiligen Pfarrer von Ars zu sprechen, der seine Predigten immer
so zu beenden pflegte: „Dieses Glück
wünsche ich euch!“
[1] Donoso
Cortés: Die Hauptirrtümer der Gegenwart nach
Ursprung und Ursachen. Denkschrift an S.E. Kard. Fornari vom 19. Juni
1852; zitiert nach der Ausgabe von Haselböck,
„Freude an der Wahrheit“ Nr. 92, Wien 1987/1993
[2] zitiert nach der Ausgabe
des OSSERVATORE ROMANO vom 15. Oktober 1999
[3] zitiert nach DIE
TAGESPOST vom 23. Oktober 1999, S. 4
[4] Zitiert ebenso wie alle
folgenden Zitate der Enzyklika nach der Beilage zur deutschen Ausgabe
des OSSERVATORE ROMANO vom 16. Oktober 1998
[5] zitiert nach der Ausgabe
von Haselböck, „Freude an der Wahrheit“
Nr. 118, Wien 1993, S. 16f
[6] Es mag uns in diesem
Zusammenhang allerdings kaum verwundern, dass Papst Johannes Paul II.
diesen Standpunkt nicht teilen kann, ist er doch selbst ein
ausgewiesener Anhänger existenzialistischer Philosophie
[7] zitiert nach
Rahner/Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg i.Br. 201987
[8] zitiert nach der Ausgabe
von Haselböck, „Freude an der Wahrheit“
Nr. 20, Wien 1977/1991
[9] Aus gegebenem Anlass
scheint es nötig, auf eine wichtige Unterscheidung
hinzuweisen, die zwischen der Kirche und einer beliebigen anderen
menschlichen Gemeinschaft besteht. Haupt der Kirche und damit ihr
einziger wirklich legitimer Vertreter ist Christus. Darum kann die
Kirche als solche keine Schuld auf sich laden (wie dies heute immer
wieder, selbst von kirchlicher Seite aus, behauptet wird). Die
menschlichen Autoritäten in der Kirche haben ihre Gewalt nur,
wenn und insoweit sie Christus vertreten.
[10] Zitiert nach
Haselböck, vgl. Fußnote 5, S. 21
[11] Es wäre
durchaus denkbar, dass die Erbsünde nicht nur durch den
männlichen Samen, sondern überhaupt auf dem Weg
über die menschliche Keimzelle übertragen wird. Die
neueren Erkenntnisse nämlich zeigen, dass sich auch die
weibliche Eizelle bei der Entstehung des Lebens keineswegs rein passiv
verhält, wie man dies zu Zeiten des hl. Thomas noch angenommen
hatte. Christus bliebe trotzdem von der Erbsünde ausgenommen,
da ja auch seine Mutter frei von ihr war. Möglich
wäre auch, dass eine Übertragung der
Erbsünde ganz einfach mit der Übertragung der Gene
verbunden ist. Dann würde das „Klonen“
auch nichts ändern.
[12] Zitiert nach:
„Damit die Kirche fortbestehe“, Stuttgart 1992, S.
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